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Konsumentenkredit
Konsumentenkredite werden an Privatpersonen zur Finanzierung von Konsumgütern vergeben. Die damit verbundene Kreditwürdigkeitsprüfung ist häufig standardisiert, so daß eine schnelle Bereitstellung des Kreditbetrages gewährleistet ist. Konsumentenkredite werden häufig durch Lohn- oder Gehaltsabtretungen sowie Bürgschaften besichert.
(Konsumkredit, Konsumtivkredit, Anschaffungsdarlehen, Kleinkredit)Kredit, den Teilzahlungsbanken oder Universalbanken an wirtschaftlich Unselbstständige herausreichen. Er dient zur Finanzierung privaten Konsum (Kauf von Fahrzeugen, Möbeln, Gebrauchsgütern, Reisen). Die Laufzeit ist zumeist auf den Zeitraum sechs Monate bis vier Jahre ausgelegt; Kreditbetrag bis zu 20.000 DM,; Haftung des Kreditnehmers: 30 Jahre; Absicherung durch Lohnabtretung; Konditionen : 0,4% - 1,0% pro Monat, bezogen auf die Lohnsumme.
Kredit
ist der Kredit, der Endverbrauchern zu Konsumzwecken (d. h. zur Befriedigung des Bedarfs an Gütern und Leistungen für den Lebensunterhalt) gewährt wird. Er wird in nicht bankmäßiger Amc»»«. !«. ««,. ™ t:_i handel (insbesondere von Kauf und Versandhäusern) dadurch einge räumt, daß die ist und ung oder raten weise Tilgung des Kaufpreises verein bart wird. In bankmäßiger Form wird er von Kreditinstituten durch Gelddarlehen gewährt, die zumeist ebenfalls in Raten rückzahlbar sind (Ratenkredite, Kleinkredite, An schaffungsdarlehen). Spezialisiert auf den bankmäßigen Konsumentenkre dit sind die Teilzahlungskreditin stitute, die hierbei häufig mit Händ lern eng zusammenarbeiten. Weit verbreitet ist der Konsumentenkredit in zwischen aber auch bei den Sparkassen, Kreditgenossenschaf ten und Kreditbanken. Volkswirt schaftlich bewirkt der Konsumenten kredit ein »Nachsparen«, bei dem zu erst verbraucht und danach gespart wird. Politisch ist der Konsumenten kredit häufig unter dem Gesichts punkt des Verbraucherschutzes An satz zur Kritik. Verbraucherschüt zende Regelungen enthalten das Ab zahlungsgesetz (z. B. Widerrufsrech te) und die GewO (z. B. Einschrän kung von Haustürgeschäften) und er geben sich aus der Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungskauf. Bestrebungen zur Ausdehnung des Verbraucherschutzes gibt es vor nehmlich auch im Bereich der Euro päischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Rahmen der Rechtsanglei chung.
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