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Gebrauchsgüter

Gebrauchsgüter sind Güter, die im Produktionsprozeß über einen längeren Zeitraum genutzt werden können (Gebäude, Maschinen, Werkzeuge).

Problem:
Die Kosten der Nutzung von Gebrauchsgütern, etwa kalkulatorische Abschreibungen, sind den Kostenträgern meist nicht verursachungsgerecht zurechenbar.

Gegensatz:
Verbrauchsgüter, die in der Produktion nur einmal eingesetzt werden.

können im Gegensatz zu den Verbrauchsgütern nicht nur einmal im Leistungsprozeß eingesetzt werden, sondern bei der Erstellung einer Mehrzahl von Leistungseinheiten (z.B. Gebäuden, Maschinen, Werkzeugen). Ihr Verzehr wird in der Regel nur langfristig sichtbar und ist deshalb den einzelnen Kostenträgern anteilsmäßig nach bestimmten Bezugsgrößen zuzurechnen (vgl. auch

Abschreibungen, Güter, Gutsverzehr).

sind nach der Warentypologie Produkte, die in Privathaushalten zum längeren Gebrauch bestimmt sind, während Verbrauchsgüter bei ihrer Nutzung sofort oder innerhalb kurzer Zeit untergehen. Beispiele für Gebrauchsgüter: Kfz, Haushaltsgeräte, Möbel usw. Siehe auch Obsoleszenz.

 

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