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Abzahlungskauf

ist eine Form des Kreditkaufs von beweglichen Sachen, wobei der Kaufpreis in Teilen entrichtet wird. Im allgemeinen werden zum eigentlichen Warenpreis Kreditzinsen und Bearbeitungsgebühren hinzugerechnet. Wesentliche Rechte des Käufers sind im AbzG (und AGBG) geregelt: z.B. bedarf es einer schriftlichen Willenserklärung des Käufers zum Vertragsabschluß, muß der Vertrag deutlich Barzahlungspreis, Teilzahlungspreis, Teilzahlungsbeträge (Höhe, Anzahl, Fälligkeit) und Effektivverzinsung ausweisen, hat der Käufer innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluß ein Widerrufsrecht. Näheres ist im Gesetz zur Regelung der Abzahlungsgeschäfte und im AGBG behandelt.

 

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