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Fälligkeit

Terminbezeichnung für die Einlösungsverpflichtung einer Verbindlichkeit. D. h., daß mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Gläubiger die Leistung verlangen kann.

Maturity. Zeitpunkt der (möglichen) Geltendmachung einer Forderung oder einer Verbindlichkeit. Fälligkeit eines Anspruchs tritt dann ein, wenn der Schuldner auf Anfordern des Gläubigers zur Leistung verpflichtet ist. Dieser Zeitpunkt wird durch das betr. Rechtsgeschäft festgelegt und ist je nach Art bzw. getroffener Vereinbarung unterschiedlich. Ist die Fälligkeit einer Leistung nicht bestimmt und auch nicht durch die gegebenen Umstände zu erkennen, kann der Gläubiger sie sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Die Fälligkeit einer Leistung wird vielfach von einer vorherigen fristgerechten Kündigung abhängig gemacht.

 

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