Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist derjenige Ort, an dem eine Klage zu erheben ist.

ist die örtliche Zuständigkeit von Gerichten im Fall von Streitigkeiten, also der Gerichtsort. Für Minderkaufmann und Nicht-Kaufmann (Kaufmann) gilt der gesetzliche Gerichtsstand (Sitz des Gerichts, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat). Für den Vollkaufmann und juristische Personen ist vertragliche Vereinbarung des Gerichtsstands möglich. Außerdem kommen in Frage: Gerichtsstand des Erfüllungsortes (unter Vollkaufleuten), dinglicher Gerichtsstand (bei Klagen betreffend Grundstücken das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt). Geregelt in der ZPO.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gerichtsbarkeit
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Meldevorschriften für Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten bz Unterbrechung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum