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Gerichtsstand
Gerichtsstand ist derjenige Ort, an dem eine
Klage
zu erheben ist.
ist die örtliche
Zuständigkeit
von Gerichten im Fall von Streitigkeiten, also der Gerichtsort. Für
Minderkaufmann
und Nicht-
Kaufmann
(
Kaufmann
) gilt der
gesetzlich
e Gerichtsstand (
Sitz
des Gerichts, in dessen Bezirk der Beklagte seinen
Wohnsitz
hat). Für den
Vollkaufmann
und
juristische Personen
ist
vertragliche Vereinbarung
des Gerichtsstands möglich. Außerdem kommen in Frage: Gerichtsstand des
Erfüllungsort
es (unter Vollkaufleuten), dinglicher Gerichtsstand (bei
Klage
n betreffend
Grundstücke
n das Gericht, in dessen Bezirk das
Grundstück
liegt). Geregelt in der
ZPO
.
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