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Mahnverfahren
Mahnverfahren sind Angelegenheiten der
Amtsgericht
e und werden auf
Antrag
des
Gläubiger
s gegen den
Schuldner
ohne mündliche
Verhandlung
durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob die
Forderungen
des
Gläubiger
s zu Recht bestehen. Im
Ergebnis
des Mahn
Verfahren
s erläßt der Richter einen
Mahnbescheid
. Reagiert der
Schuldner
nicht auf diesen
Mahnbescheid
, ergeht ein
Vollstreckungsbescheid
. Aus dem
Vollstreckungsbescheid
kann dann die
Zwangsvollstreckung
betriebe
n werden.
Sowohl gegen den
Mahnbescheid
als auch gegen den
Vollstreckungsbescheid
kann der
Schuldner
Rechtsmittel einlegen. So kann gegen einen
Mahnbescheid
innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung
Widerspruch
eingelegt werden.
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