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Mahnverfahren

Mahnverfahren sind Angelegenheiten der Amtsgerichte und werden auf Antrag des Gläubigers gegen den Schuldner ohne mündliche Verhandlung durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderungen des Gläubigers zu Recht bestehen. Im Ergebnis des Mahn Verfahrens erläßt der Richter einen Mahnbescheid. Reagiert der Schuldner nicht auf diesen Mahnbescheid, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Sowohl gegen den Mahnbescheid als auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner Rechtsmittel einlegen. So kann gegen einen Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden.

 

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