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Vollstreckungsbescheid
Vollstreckungsbescheid ist die Bezeichnung für eine im Rahmen eines
Mahnverfahren
s von einem
Amtsgericht
ausgestellte
Urkunde
, die dem
Gläubiger
die zwangsweise Beitreibung seiner
Forderung
(
Zwangsvollstreckung
) ermöglicht. Der
Schuldner
kann gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung
Einspruch
einlegen.
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Vollstreckungstitel
Weitere Begriffe :
Außerplanmäßige Abschreibungen
Wirtschaftspolitik, supranationale
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Wirtschaftslexikon.
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