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Konzentration

Ballung wirtschaftlicher und gegebenenfalls auch politischer Macht z. B. durch Firmenaufkäufe und Konzernbildung (Konzern), kann zu Monopolisierung (Monopol) von Märkten und zur Beschränkung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit führen. Zur Erhaltung eines funktionierenden Wettbewerbs und zur Verhinderung von Konzentrationen betreibt der Staat

Konzentration ist der Zusammenschluß hehrerer Unternehmungen. Insbesondere rfolgt Konzentration durch Fusionierung oder Verschmelzung. Darüber hinaus ist Konzentration auch durch Konzernierung und teilweise auch durch Kartellierung möglich.

nennt man die Zusammenschlüsse von Unternehmen zu Konzernen oder die Zusammenfassung von Kapital bei Personen und Familien. Der Vorgang der Konzentration begann bereits im Hochkapitalismus (Kapitalismus) und führte zu Teilen der Theorie des Marxismus. Zunehmende Konzentration führt häufig zu einer höheren Anzahl von Monopolen und Oligopolen (Marktformen). Vorteile: Möglichkeiten der Rationalisierung; bessere Konditionen bei Finanzierung; höheres Gegengewicht zur Handelsmacht. Nachteile: Zu große Konzerne werden träge in ihren Reaktionen auf veränderte Marktbedingungen (Markt); aufwendige und teure • Organisation nötig; durch stärkere Machtposition mitunter Verringerung des Wettbewerbs, Preisvorteile werden nicht immer an die Abnehmer weitergegeben. Ergebnisse der Konzentration sind neben dem Konzern z.B. auch Kartell, IG (Interessengemeinschaft), Syndikat, Trust. Die Konzentration ist wegen ihrer möglichen Gefahrdung des Wettbewerbs einer Kontrolle durch die Kartellbehörden unterworfen (§ 24 GWB).

Ausgehend vom etymologischen Ursprung des Wortes Konzentration verbindet sich mit diesem Begriff ganz allgemein ein Sammeln, Vereinigen und Verdichten irgendwelcher Elemente um einen Mittelpunkt. Dabei kann Konzentration einerseits als Zustand (= Stand der Verdichtung) und andererseits als Prozeß (= Verdichtungsvorgang) interpretiert werden. Bezogen auf die Unternehmungskonzentration handelt es sich um einen Vergleich einzelner Unternehmungsgrößen im Zeitablauf, wobei es strittig ist, welche Maßstäbe (z. B. Umsatzerlöse, Wertschöpfung) am ehesten die Größe eines Unternehmens und deren positive Veränderung (= Unternehmungswachstum) widerspiegeln. Aus der Vielzahl möglicher Definitionen be zeichnet z. B. Besten als Konzentration ein »dis proportionales Unternehmungs wachstum«, und Vogel spricht von einem »stärkeren Anwachsen der höhe ren Untemehmensgrößenklassen im Vergleich zu den jeweils tieferen Größenklassen«.

In der Gesundheitswirtschaft:

In der Wirtschaft die Zusammenballung von ökonomischer Größe. Häufig wird mit Konzentrationsprozess das Aufkaufen eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen bezeichnet. Mit dem Prozess der Konzentration geht vielfach eine Einschränkung des Wettbewerbs einher.

Solche Wettbewerbsbeschränkungen durch Konzentrationsprozesse sind nach der Rechtsordnung nur bis zu einem gewissen Grade zulässig. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) untersagt die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen. § 19 Abs. 3 des GWB besagt zur Feststellung der Marktbeherrschung:

Es wird vermutet, dass ein Unternehmen marktbeherrschend ist, wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat. Eine Gesamtheit von Unternehmen gilt als marktbeherrschend, wenn sie 1. aus drei oder weniger Unternehmen besteht, die zusammen einen Marktanteil von 50 vom Hundert erreichen, oder 2. aus fünf oder weniger Unternehmen besteht, die zusammen einen Marktanteil von zwei Dritteln erreichen, es sei denn, die Unternehmen weisen nach, dass die Wettbewerbsbedingungen zwischen ihnen wesentlichen Wettbewerb erwarten lassen oder die Gesamtheit der Unternehmen im Verhältnis zu den übrigen Wettbewerbern keine überragende Marktstellung hat.


Zuständig für die Überwachung der Konzentration und die Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen ist das Bundeskartellamt, das seit einiger Zeit im Rahmen der Fusionskontrolle auch den Konzentrationsprozess auf dem Krankenhausmarkt kritisch überprüft.

Konzentration kann auf unterschiedlichen Ebenen definiert werden. Sie kennzeichnet zum einen Entwicklungsprozesse:

- Unternehmenswachstum durch Zusam-menschluss von Unternehmen gleicher oder unterschiedlicher Stufen (Wachstumsstrategien)

- Wachstum von Großunternehmen durch im Vergleich zu den Konkurrenten stärkere Umsatzentwicklung

- Ausscheiden von Konkurrenten aus dem Markt, z.B. durch Verdrängung.

Zum anderen bezieht sich die Konzentration auf die zeitpunktbezogene Anzahl und Größenverteilung der Unternehmen einer Branche oder eines Sektors als Ergebnis dieses Entwicklungsprozesses.

Der Umfang der Konzentration wird durch den Konzentrationsgrad ausgedrückt. Er ist definiert als der prozentuale Umsatzanteil der x-größten (x = 1, 2, ...) Unternehmen einer Branche am Gesamtumsatz dieser Branche.

1. Nicht einheitl. verwend. Bez. Allg.: Zustand in einer Volkswirtschaft, der durch starke bis übermässige Zusammenballung wirtschaftlicher Macht gekennzeichnet ist. Die Volkswirtschaften der Industrieländer sind durch mehr oder weniger starke Konzentration gekennz. Sie kann horizontal und/oder (meist) auch vertikal gegeben sein. Überwiegend horizontale Konzentration als solche innerhalb derselben oder eng verwandter Branchen ist in der Bankwirtschaft bzw. im Finanzdienstleistungsbereich gegeben.
2. Bankenkonzentration im Euroraum, Konzentration (Konsolidierung) im Bankwesen.
3. Konzentration (Konsolidierung) im Finanzdienstleistungsbereich.
4. Ballung, Häufung, z. B. von schlechten Risiken im Kredit- oder Wertpapierportfolio einer Bank.

aus etymologischer Sicht die Gruppierung irgendwelcher Elemente um einen Mittelpunkt. Wird diese allgemeine Definition auf wirtschaftliche Tatbestände übertragen, lässt sich Konzentration als eine Verdichtung von volkswirtschaftlichen Kategorien oder Zusammenballung ökonomischer Grössen deuten. Hierbei kann Konzentration zum einen als ein Zustand (Verdichtungsstatus), zum anderen als ein Prozess (Verdichtungsvorgang) interpretiert werden. Konzentration wird nicht einheitlich definiert. Vielfach wird das Kriterium des sog. disproportionalen Unternehmungswachstums verwendet, d.h. einige Unternehmen wachsen überproportional, andere unterproportional, während andere Unternehmen schrumpfen oder gar eingehen. Soweit bei der Begriffsbestimmung auf disproportionales Unternehmungswachstum abgestellt wird, wird Konzentration ausschliesslich als Prozess verstanden (Unternehmenskonzentration). Wie Konzentration im einzelnen zu erfassen ist, ist Gegenstand der Konzentrationsmessung.        Literatur: Schubert, W./Küting, K., Unternehmungszusammenschlüsse, München 1981, S. 55 ff.    

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