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Syndikat

Emissionskonsortium, Kartell

Das Syndikat ist die stärkste Form des Kartells, bei dem der Absatz oder die Beschaffung der zusammengeschlossenen Unternehmungen einer besonderen Gesellschaft, meist einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), übertragen wird.

ist eine Form des Rationalisierungskartells. Es handelt sich dabei um eine Organisation, die für die Mitgliedsunternehmen gemeinsame Beschaffung oder gemeinsamen Absatz betreibt: eine besonders straffe Form des Kartells. Beim Vertriebssyndikat beispielsweise bestellen die Kunden direkt beim Syndikat, das die Aufträge an die Mitglieder weiterleitet; dies erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel. Bezahlt wird ebenfalls an das Syndikat, das die Erlöse in gleicher Weise weiterleitet. Syndikate gehören nach § 5 Abs. 3 GWB zu den genehmigungspflichtigen Kartellen.

Absatzkartell

 

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