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Necessitas

 

Emissionskonsortium

bei Bedarf zu gründendes Bankenkonsortium (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, § 705 BGB) mit dem Ziel, eine Wertpapieremission unterzubringen (beim mittelbaren Bezugsrecht, Fremdemission). In der Regel ist eine der beteiligten Banken Konsortialführerin, manchmal teilen sich auch mehrere Banken diese Funktion. In Deutschland ist die Einschaltung eines Emissionskonsortiums der Regelfall. Es fungiert zumeist als Übernahmekonsortium, d. h. die Emission wird gegen eine entsprechende Vergütung abhängig vom Volumen, Standing der Emittentin, Kapitalmarktsituation - fest übernommen. Anschließend wird die Emission dann am Markt untergebracht. Im Falle von Schwierigkeiten werden Restbestände zunächst in den Eigenbestand genommen und später plaziert. Bei Aktienemissionen müssen die jungen Aktien i. d. R. den Altaktionären zunächst zum Bezug angeboten werden.
Der Erfolg oder Mißerfolg der Unterbringung einer Emission hängt ab von der Placierungskraft der Konsortialbanken und den Bedingungen der Emission einschließlich des Emissionsvolumens vor dem Hintergrund der allgemeinen Kapitalmarktsituation und den Emissionsbedingungen. Insofern wird das Konsortium die Emittentin vorab entsprechend beraten. Um vor möglichen Regressen aus der Prospekthaftung geschützt zu sein und zur Vorbereitung der Börseneinführung, wird das Bankenkonsortium außerdem im Zusammenhang mit den Emissionsvorbereitungen die erforderlichen Prüfungen vornehmen bzw. durchführen lassen.

Bei der Einführung neuer Wertpapiere übernimmt es oftmals eine Gruppe von Banken, die Papiere privaten oder institutionellen Anlegern anzubieten. Diese Banken werden Emissions- oder Konsortialbanken genannt und stehen unter der Leitung einer Bank, des Konsortialführers. Der Konsortialführer legt mit dem Emittenten die Ausgabekonditionen fest. Das Plazierungsrisiko der Emission tragen die Konsortialbanken, das heißt, werden nicht genügend Aktien oder andere Papiere von den Anlegern gezeichnet, übernehmen die Banken sie in ihren Bestand.

 

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