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Liquide Mittel

(flüssige Mittel) Kassenbestände (Bargeld), Bank- und Postscheckguthaben sowie bei Bedarf sofort liquidierbare Vermögensbestände (Schecks, rediskontfähige Wechsel, Wertpapiere) der Unternehmung.

Unter liquiden Mitteln oder flüssigen Mitteln werden im allgemeinen die Zahlungsmittel der Unternehmung, also der Barbestand und die Bankguthaben, verstanden, die zur Ermittlung der Barliquidität herangezogen werden. Darüber hinaus werden liquide Mittel in bezug auf die Liquidierbarkeit oder Verflüssigungsfähigkeit des Umlaufvermögens in Zahlungsmittel verstanden. Insoweit sind Barbestand und Bankguthaben liquide Mittel erster Ordnung. Liquide Mittel zweiter Ordnung sind relativ leicht und kurzfristig
in Zahlungsmittel transformierbare Gegenstände des Umlaufvermögens, wie Wechsel, Schecks, Wertpapiere sowie Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die zur Bestimmung der einzugsbedingten Liquidität verwendet werden. Liquide Mittel dritter Ordnung sind relativ schwer und mittelfristig in Zahlungsmittel umwandelbare Gegenstände des Umlaufvermögens, wie Halb- und Fertigprodukte sowie Roh-, Hilf s-und Betriebsstoffe, die zur Berechnung der umsatzbedingten Liquidität herangezogen werden.

Auch: flüssige Mittel. Meist i. e. S. als primärliquide Mittel, d.h. Gelder, die unmittelbar für Zahlungszwecke verwendet werden können, verstanden; oft i.engst.S. als Zentralbankgeld.

 

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