Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

US-GAAP

(United States Generally Accepted Accounting Principles) US-amerikanische Bilanzierungsvorschriften, wobei inhaltliche Ähnlichkeiten zu IAS bestehen. Bestandteile nach US-GAAP sind: Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalverwendungsrechnung (Eigenkapital) und Angabepflichten zur Bilanzierungspolitik. Wesentliche Unterschiede zwischen IAS und US-GAAP bestehen in einer hohen Vielzahl von Einzelfallregelungen sowie weniger Bilanzierungswahlrechten bei US-GAAP. Eine Erstellung eines Jahresabschlusses, der den Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und den US-GAAP entspricht, wird in der Regel unmöglich sein. Momentan ist alternativ zum Konzernabschluss (Konzern) nach HGB ein Abschluss nach IAS oder US-GAAP erlaubt.

(GAPP = Generally Accepted Accounting Principles)

Das US-GAAP ist die am meisten verbreitete Rechnungslegungsmethode in den USA. Im Sinne einer globaleren Aufstellung deutscher und europäischer Unternehmen stellen diese ihre Buchhaltung
verstärkt auf US-GAAP um. Ein erstes Beispiel dafür war DaimlerChrysler, die bereits seit 1996 nach US-GAAP bilanzieren.

Mittlerweile gibt es drei Standards, die in Deutschland, Amerika und Europa eine wesentliche Rolle spielen:
1. Die IAS (International Accounting Standards),
2. Die US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) und
3. das altbewährte HGB (Deutsches Handelsgesetzbuch).

IAS und US-GAAP ähneln sich in Aufbau und Struktur. Die deutsche Rechnungslegungsmethode gemäß dem HGB weicht verständlicherweise von diesen beiden Standards deutlich ab.

Das Grundkonzept (engl.: conceptual framework) des US-GAAP wird formuliert durch den Financial Accounting Standards Board (abgekürzt FASB) und weiter ausgeformt in den Statements of Financial Accounting Concepts (abgekürzt SFAC). Die SFAC 5 regeln den Inhalt des Jahresabschlusses.

Der Jahresabschluss besteht im US-GAAP aus:
* balance sheet,
* income statement,
* cash flow statement,
* statement of retained earnings sowie den
* notes.

Die grundsätzliche Denkrichtung im US-GAAP zielt auf die Erhaltung des Unternehmens für den Kapitalmarkt ab. Es hat also die hauptsächliche Ausrichtung an den Interessen der Eigenkapitalgeber (changes in stockholders equity).

Einbindung nationaler steuerlicher Vorschriften fehlt im Gegensatz zu den IAS-Abschlüssen; Übergangsrechnungen zur Steuerbilanz müssten außerhalb US-GAAP erfolgen.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Uruguay-Runde
US-GAAP

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Rundreise Schlüsselkosten Gesetzliche Erbfolge
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum