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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) entstand am 10. Mai 1897. Beinhaltet vom allgemeinen bürgerlichen Recht abweichende Sonderrechte für die wirtschaftliche Betätigung von Kaufleuten (Kaufmann) und bestimmten gewerblichen (Gewerbe) Unternehmen, um den Erfordernissen des Handelsverkehrs gerecht zu werden.

>>> IAS,
>>> US-GAAP.
Handelsgesetzbuch (HGB) Die beiden bedeutenden Gesetzeswerke unseres Privatrechts sind das BGB und das im Jahre 1900 in Kraft getretene HGB. Es enthält ein Sonderrecht für Kaufleute und wird angewandt für Rechtsgeschäfte, bei denen mindestens ein Vertragspartner Kaufmann ist.

 

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