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Segmentberichterstattung

Unter Segmenten werden abgrenzbare Teileinheiten eines diversifizierten Unternehmens verstanden. Mit Hilfe der Segmentberichterstattung („segment disclosure“) soll detailliert über die Tätigkeiten eines solchen Unternehmens auf verschiedenen Betätigungsfeldern und in verschiedenen Regionen informiert werden. Nach IAS sind Unternehmen zur Segmentberichterstattung verpflichtet, wenn ihre Wertpapiere öffentlich gehandelt oder zur Zeichnung bzw. zum Kauf angeboten werden (IAS 14.3). Es ist über Geschäftssegmente („business segments“) und geografische Segmente („geographical segments“) zu berichten. Die jeweilige Segmentabgrenzung soll dabei nach einem Kompromiss aus dem so genannten Management Approach und dem Risk and Reward Approach erfolgen. Der Inhalt der Segmentberichterstattung umfasst zumindest Informationen über den Segmentumsatz, das Segmentvermögen und die Investitionen in Vermögenswerte.

 

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