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Betriebsergebnis

Das Betriebsergebnis ist der nach den Grundsätzen der Kostenrechnung ermittelte Erfolg eines Unternehmens, eines Betriebes, eines Betriebsteiles, einer Sparte oder eines Kostenträgers.

siehe auch
>>>Betriebserfolg

Siehe auch: Betriebserfolg

Das Betriebsergebnis ist derjenige Teil des Erfolges oder des Unternehmungsergebnisses, der durch die Gegenüberstellung der Betriebserträge und der Betriebsaufwendungen entsteht. Es ist das auf den eigentlichen Betriebszweck zurückzuführende Ergebnis. Dieses gehört bei der Gewinn- und Verlustrechnung der Kapitalgesellschaften gemäß § 275 HGB zum "Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit".

Der andere Teil des Unternehmungsergebnisses ist dagegen das neutrale Ergebnis, welches aufgrund betriebsfremder und ausserordentlicher Geschäftsvorgänge anfällt.

(engl. operating result) Das Betriebsergebnis ist die im Rahmen der Erfolgsanalyse eines Unternehmens vorgenommene Aufrechnung von Erträgen und Aufwendungen einer Periode, die mit der eigentlichen Betriebstätigkeit angefallen sind. Die Gewinn und Verlustrechung ermittelt den Periodenerfolg
für die Rechtseinheit, das Unternehmen. Um genaueren Einblick in die Erfolgsquellen zu bekommen, werden sachliche und zeitliche Abgrenzungen von Erfolgsbereichen vorgenommen. Im Mittelpunkt steht die Ermittlung des Betriebsergebnisses als Erfolg aus dem operativen Kerngeschäft des Unternehmens, d. h. Waren einkaufen und verkaufen im Handelsbetrieb bzw. Rohstoffe durch Form oder Substanzveränderung zu neuen Gütern umformen und verkaufen im Industriebetrieb usw. Innerhalb eines Unternehmens entstehen zusätzlich zu den betrieblichen Erträgen und Aufwendungen solche, die nichts mit dem eigentlichen Leistungsauftrag zu tun haben. Hierzu zählen beispielsweise Erfolgsbeiträge aus Beteiligungen und anderen Kapitalanlagen. Es handelt sich um betriebszweckfremde Erträge und Aufwendungen. Sie werden bei der Erfolgsermittlung für den Betrieb nicht berücksichtigt. Neben betriebszweckfremden Erfolgsbeiträgen sind zeitraumfremde und wertunangemessene Erträge und Aufwendungen vom ordentlichen Betriebserfolg abzugrenzen. Zu den außerordentlichen Erfolgsbeiträgen zählen insbesondere Aufwendungen, die aus bilanzpolitischen Erwägungen mit einem Betrag in der Gewinn und Verlustrechnung erscheinen, der nicht als verursachungsgerecht anzusehen ist wie es häufig bei steuertaktisch bemessenen Abschreibungen der Fall ist. Alle Erfolgsbeiträge des Unternehmens, die nicht zum Betriebsergebnis gehören, werden zum neutralen Ergebnis aufgerechnet. Somit gilt für die betriebswirtschaftliche pagatorische Erfolgsquellenanalyse: Betriebsergebnis = Unternehmensergebnis neutrales Ergebnis.

Aus der genaueren Bezeichnung «pagatorisches Betriebsergebnis» wird deutlich, dass es sich hierbei nur um die Aufteilung des pagatorischen Unternehmensergebnisses der Finanzbuchführung in betriebliche und neutrale Erfolgsbeiträge handelt, nicht jedoch um die Ermittlung eines Betriebsergebnisses im Rahmen der Kosten und Leistungsrechnung (siehe auch Kostenrechnung und Rechnungswesen, internes). Dort wird über die rechtlichen Zwänge des Anschaffungswertprinzips hinausgegangen, wie Zusatzkosten (z. B. kalkulatorischer Zins [ Zinsen, kalkulatorische] für + Eigenkapital, Unternehmerlohn, Eigenmiete) zeigen. Deshalb sind die ordentlichen Betriebsaufwendungen auch nur als Grundlage der Kostenerfassung, als pagatorische Grundkosten (Kostenarten), anzusehen:

Die sachliche und zeitliche Abgrenzung des Betriebserfolgs aus dem Unternehmenserfolg wird zumeist innerhalb der Finanzbuchführung vorbereitet. Der traditionelle Kontenrahmen nach der Prozessgliederung sieht hierfür mit der Kontenklasse 2 einen eigenen Abrechnungsbereich zur Ermittlung des neutralen Ergebnisses vor. Die nicht abgegrenzten Erfolgsbeiträge werden in das Betriebsergebnis übernommen. Informationen aus dieser Abgrenzung von Erfolgsquellen stehen nur dem internen Adressatenkreis zur Verfügung. Die Ergebnisse der Finanzbuchführung werden für Zwecke der externen Rechnungslegung (Rechnungswesen, externes) auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften zum Jahresabschluss zusammengefasst, d. h., der Jahresabschluss wird aus dem Zahlenmaterial der + Buchführung abgeleitet. Dabei gehen Einblicke in das Betriebsergebnis verloren, das nach den oben beschriebenen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelt wurde. Ursache hierfür ist die anders geartete rechtliche Interpretation zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Gliederung der Gewinn und Verlustrechnung für 4 Kapitalgesellschaften gem. § 275 HGB teilt das Unternehmensergebnis auf in ein «Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit», das weit über das oben dargestellte pagatorische Betriebsergebnis hinausgeht, und ein «außerordentliches Ergebnis». Die außerordentlichen Erfolgsbeiträge sind dabei wesentlich enger gefasst als in der betriebswirtschaftlichen Erfolgsquellenanalyse und umfassen lediglich ungewöhnliche und seltene Aufwendungen und Erträge. Damit fallen Erfolgsquellenanalysen für externe und interne Informationszwecke sehr unterschiedlich aus.

Das B. ist der als Differenz zwischen den Leistungen und Kosten ermittelte Periodenerfolg. Als Leistungen setzt man die durch den Absatz von Produkten ermittelten Erlöse einer Periode an, von denen die zu ihrer Herstellung und Verwertung aufge wandten Kosten abgezogen wer den. Die Höhe der Kosten kann nach verschiedenen Verfahren der kurzfri stigen Erfolgsrechnung ermittelt werden. Sie enthalten nur solche Güterverbräliche, die zur Erzeugung von Absatzprodukten, dem Sachziel der Unternehmung, entstanden sind. Dem B. steht der neutrale Erfolg gegenüber, der aus neutralen Erträ gen und Aufwendungen berechnet wird.

 

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