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Bestandsveränderungen

Bei der Ermittlung des Periodenerfolgs-eines Produktions Unternehmens kann man entweder den Umsatzerlös Abschlußprüfer nach AktG 1965 einer Periode mit den zu seiner Erzielung angefallenen Aufwendungen vergleichen (Umsatzrechnung) oder sämtlichen in einer Periode erstellten (abgesetzten und nicht abgesetzten) Leistungen die bei ihrer Erstellung angefallenen Aufwendungen gegenüberstellen (Produktionsrechnung). Die aktienrechtliche Gewinn und Verlustrechnung ist eine Produktionsrechnung; das bedeutet, daß den in einer Periode angefallenen Aufwendungen die Gesamtleistung, also die Umsatzerlöse, die in Produktionsbetrieben regelmäßig vorkommenden Veränderungen des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen gegenüber dem letzten Bilanzstichtag sowie die »anderen aktivierten Eigenleistungen« gegenübergestellt werden. Bestandserhöhungen (minderungen) ergeben sich, wenn in der vergangenen Periode mehr (weniger) produziert als abgesetzt wurde. Sie schlagen sich einerseits in einer Veränderung
der betreffenden Bilanzposten nieder, wobei wegen des Realisationsprinzips eine Aktivierung der Bestandserhöhungen zu Herstellungskosten erfolgt. Betragsgenau wirken sich die Veränderungen auch in der Gewinn und Verlustrechnung aus, wobei Bestandserhöhungen die Gesamtleistung erhöhen. Es handelt sich um Leistungen des Betriebes, die Aufwendungen verursacht haben, die aber noch nicht zu Umsatz geführt haben. Bei Bestandsminderungen handelt es sich um in früheren Perioden erbrachte, damals mit ihren Herstellungskosten aktivierte Leistungen des Betriebes. Sie sind in der Verkaufspenode bei der Ermittlung der Gesamtleistung von den Umsatzerlösen abzuziehen. Wegen der korrespondierenden Behandlung in Bilanz und Gewinn und Verlustrechnung wirken sich nicht nur Bestandsveränderungen aufgrund von Mengenänderungen, sondern auch aufgrund von Bewertungsmaßnahmen auf die Gesamtleistung aus, z. B. Bewertung von Beständen mit einem unter den Herstellungskosten liegenden Börsen oder Marktpreis am Bilanzstichtag. Veränderungen des Warenbestandes werden als Komponente des Wareneinsatzes (= Anfangsbestand IZugänge. /. Endbestand) zusammen mit dem Einsatz von Roh, Hilfs und Betriebsstoffen in einem besonderen Posten (Nr. 5) der aktienrechtlichen Erfolgsrechnung erfaßt und bei der Gesamtleistung berücksichtigt.

 

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