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Umsatzerlös
Unter den
Umsatzerlöse
n („revenues“) wird der Bruttozufluss
wirtschaftlich
en
Nutzen
s im Rahmen der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
verstanden, sofern dieser zu einer
Erhöhung
des
Reinvermögen
s führt (
IAS
18.7). Neben den
Umsätze
n aus dem
Verkauf
von
Gütern
und
Umsätze
n aus Dienstleistungsaufträgen sind auch
Zinserträge
(„interest“),
Dividenden
(„dividends“) und Lizenzeinnahmen („royalties“) unter den
Umsatzerlöse
n zu
verstehen
(F. 74).
Umsätze
aus dem
Verkauf
von
Gütern
dürfen nur ausgewiesen werden, wenn die mit dem am
Eigentum
an den
Gütern
verbundene
n
Chance
n und Risiken auf den
Käufer
übergegangen sind. Es gelten nicht nur die tatsächlichen
Erlöse
als realisiert, sondern auch hinreichend wahrscheinlich realisierbare
Erlöse
. Der
Bewertungsmaßstab
der
Erlöse
ist grundsätzlich der
beizulegende Wert
(„fair value“).
Umsatzerlöse
sind nach § 277
Abs
. 1
HGB
die
Erlöse
aus dem
Verkauf
und der
Vermietung
oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Kapitalgesellschaft
typischen
Erzeugnisse
n und
Waren
sowie aus von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Kapitalgesellschaft
typischen
Dienstleistungen
nach Abzug von
Erlösschmälerungen
(
z
.
B
.
Bonus
,
Rabatt
,
Skonto
) und der
Umsatzsteuer
.
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