Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Umsatzerlös

Unter den Umsatzerlösen („revenues“) wird der Bruttozufluss wirtschaftlichen Nutzens im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verstanden, sofern dieser zu einer Erhöhung des Reinvermögens führt (IAS 18.7). Neben den Umsätzen aus dem Verkauf von Gütern und Umsätzen aus Dienstleistungsaufträgen sind auch Zinserträge („interest“), Dividenden („dividends“) und Lizenzeinnahmen („royalties“) unter den Umsatzerlösen zu verstehen (F. 74). Umsätze aus dem Verkauf von Gütern dürfen nur ausgewiesen werden, wenn die mit dem am Eigentum an den Gütern verbundenen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Es gelten nicht nur die tatsächlichen Erlöse als realisiert, sondern auch hinreichend wahrscheinlich realisierbare Erlöse. Der Bewertungsmaßstab der Erlöse ist grundsätzlich der beizulegende Wert
(„fair value“).

Umsatzerlöse sind nach § 277 Abs. 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Erzeugnissen und Waren sowie aus von für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Kapitalgesellschaft typischen Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen (z.B. Bonus, Rabatt, Skonto) und der Umsatzsteuer.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Umsatzergebnisrechnung
Umsatzerlöse

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Ansätze der Betriebswirtschaftslehre Scheckgesetz Feinunze
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum