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Jahresfehlbetrag

Der Jahresfehlbetrag ist ein negativer Jahresüberschuss, also ein Verlust.

siehe auch

>>> Jahresüberschuss,
>>> Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Jahresfehlbetrag, ein Begriff der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung für Kapitalgesellschaften gemäß § 275 HGB, weist den in der Abrechnungsperiode eingetretenen Verlust aus. Für die Definition des Jahresfehlbetrages gilt: Jahresfehlbetrag = Ertrag Aufwand < 0, d.h. die Erträge sind kleiner als die Aufwendungen. Dabei sind ein Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr oder die Bewegungen der Rücklagen nicht berücksichtigt worden.

Der J. ist eine Alternative des Postens 28 der aktienrechtlichen Gliederung der GuV. Er weist den im Bilanzjahr eingetretenen Verlust (Erträge < Aufwendungen) aus, ohne daß dabei ein Gewinn oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr oder Rücklagenbewegungen berücksichtigt werden. Geschieht dies, erhält man den Bilanzverlust oder Bilanzgewinn. (Gewinn, Jahresüberschuß)

 

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