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Jahresfehlbetrag
Der Jahresfehlbetrag ist ein negativer
Jahresüberschuss
, also ein
Verlust
.
siehe auch
>>>
Jahresüberschuss
,
>>>
Gewinn- und Verlustrechnung
.
Der Jahresfehlbetrag, ein Begriff der
handelsrechtlich
en
Gewinn- und Verlustrechnung
für
Kapitalgesellschaften
gemäß § 275
HGB
, weist den in der
Abrechnungsperiode
eingetretenen
Verlust
aus. Für die
Definition
des Jahresfehlbetrages gilt: Jahresfehlbetrag =
Ertrag
Aufwand
< 0, d.h. die
Erträge
sind kleiner als die
Aufwendungen
. Dabei sind ein
Gewinn
- oder
Verlustvortrag
aus dem Vorjahr oder die Bewegungen der
Rücklagen
nicht berücksichtigt worden.
Der J. ist eine
Alternative
des
Posten
s 28 der aktienrechtlichen
Gliederung
der
GuV
. Er weist den im Bilanzjahr eingetretenen
Verlust
(
Erträge
<
Aufwendungen
) aus, ohne daß dabei ein
Gewinn
oder
Verlustvortrag
aus dem Vorjahr oder Rücklagenbewegungen berücksichtigt werden. Geschieht dies, erhält
man
den
Bilanzverlust
oder
Bilanzgewinn
. (
Gewinn
,
Jahresüberschuß
)
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