Der Bilanzverlust ist ein aktienrechtlicher Terminus. Es handelt sich hierbei um eine korrigierte Erfolgsgröße, die in ihrer positiven Ausprägung Bilanzgewinn, in ihrer negativen Ausprägung Bilanzverlust heißt. Ausgangsgröße zur Ermittlung des Bilanzverlustes ist der Jahresüberschuß bzw. Jahresfehlbetrag als ausgewiesenes Jahresergebnis nach Abzug von Steuern. Zunächst wird das Jahresergebnis aus Pos. 28 um einen Ergebnisvortrag aus dem Vorjahre korrigiert. Berücksichtigt man außerdem die Entnahmen bzw. die Einstellungen in die offenen Rücklagen, erhält man entweder einen Bilanzgewinn als auszuschüttenden Teil des Jahresergebnisses oder einen Bilanzverlust, der nach dem aktienrechtlichen Mindestgliederungsschema (§151 AktG 1965) als letzte Position auf der Aktivseite der Bilanz er scheint.