Der Gewinnvortrag ist ein durch den Gewinnverwendungsbeschluß verbleibender Gewinnrest, der für die Gewinnregulierung vorgetragen wird. Er ist Teil des Eigenkapitals.
Der Gewinnvortrag ist der nach dem Beschluß über die Gewinnverwendung verbleibende Rest des Gewinns einer Kapitalgesellschaft. In der Bilanz wird der Gewinnvortrag als gesonderter Posten ausgewiesen und auf das nächste Jahr übertragen.