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Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Ergebnisgröße in der handelsbilanziellen
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
, die nach Berücksichtigung aller
Erträge
und aller
Aufwendungen
verbleibt (
Ertrag
,
Aufwand
). Ein
Jahresüberschuss
, d.h. ein Mehrbetrag der
Erträge
gegenüber den
Aufwendungen
, kann grundsätzlich entweder in die
Rücklagen
eingestellt -- und damit im
Unternehmen
als
Eigenkapital
gebunden --, oder aber an die
Anteilseigner
ausgeschüttet
werden (
Gewinnverwendungsrechnung
,
Thesaurierung
). Ein
Jahresfehlbetrag
, d.h. ein Mehrbetrag der
Aufwendungen
über die
Erträge
, führt zu einer
Eigenkapitalminderung
.
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