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Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Ergebnisgröße in der handelsbilanziellen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) , die nach Berücksichtigung aller Erträge und aller Aufwendungen verbleibt ( Ertrag , Aufwand). Ein Jahresüberschuss , d.h. ein Mehrbetrag der Erträge gegenüber den Aufwendungen, kann grundsätzlich entweder in die Rücklagen eingestellt -- und damit im Unternehmen als Eigenkapital gebunden --, oder aber an die Anteilseigner ausgeschüttet werden ( Gewinnverwendungsrechnung , Thesaurierung ). Ein Jahresfehlbetrag, d.h. ein Mehrbetrag der Aufwendungen über die Erträge, führt zu einer Eigenkapitalminderung.

 

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