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Z
Grundkosten
Grundkosten sind
Kosten
, denen
Aufwendungen
in gleicher Höhe gegenüberstehen.
Sie entsprechen dem
Zweckaufwand
(
Abgrenzung
).
sind diejenigen
Kosten
, die in der
Gewinn- und Verlustrechnung
als
Aufwendungen
in gleicher Höhe erfaßt sind. Im Gegensatz hierzu stehen die
neutralen Aufwendungen
, die nicht in die
Kostenrechnung
übertragen werden. Zu unterscheiden sind auch die
kalkulatorischen Kosten
, denen
Aufwendungen
in anderer Höhe (
z
.
B
.
kalkulatorische Abschreibungen
) oder keine
Aufwendungen
(
z
.
B
.
kalkulatorische
Eigenkapitalzinsen
) gegenüberstehen. Die in der
Kostenrechnung
erfaßten
Kosten
setzen sich somit zusammen aus den Grundkosten und den
kalkulatorischen Kosten
. Zur
Erfassung
der
Kosten
ist eine
Abgrenzung
von den
Aufwendungen
notwendig.
Grundkosten sind diejenigen
Kosten
, die in der
Periode
als
aufwandsgleiche Kosten
in die
Kostenrechnung
eingehen. Ihnen steht in der Aufwandsrechnung der
Zweckaufwand
gegenüber. Der Gegensatz dazu sind die
Zusatzkosten
.
Zur
Abgrenzung
zwischen den
Kosten
und
Aufwendungen
eines
Unternehmen
s lassen sich
aufwandsgleiche Kosten
als
G
. und aufwandsungleiche
Kosten
als
kalkulatorische Kosten
(
Zusatzkosten
) unterscheiden. Den
G
. steht in gleicher Höhe auf der Aufwandseite der sogenannte
Zweckaufwand
als kostengleicher
Aufwand
gegenüber. Zu den
G
. gehören vielfach die
Lohn
,
Werkstoff
,
Dienstleistungskosten
und
Kosten
für
Gebühren
,
Steuern
sowie
Umweltschutzmaßnahmen
, soweit keine festen
Verrechnungspreise
Verwendung
finden. Beim
Aufbau
einer
Kostenrechnung
können die
G
. direkt aus der Aufwandsrechnung übernommen werden.
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