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Anderskosten

Anderskosten sind in der Kostenrechnung Kosten, denen Aufwände in anderer Höhe gegenüberstehen .
Dazu zählt z.B.
- die kalkulatorische Abschreibung, die die buchhalterische Abschreibung ersetzt

- kalkulatorische Wagnisse (Schadensfälle)

Anderskosten sind Kosten, denen Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Sie bilden zusammen mit den Zusatzkosten die kalkulatorischen Kosten (Abgrenzung).

Beispiel:
Die kalkulatorische Verzinsung des Fremdkapitals kann von den tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen abweichen (kalkulatorische Zinsen).
Die kalkulatorischen Abschreibungen können leistungsabhängig, die bilanziellen Abschreibungen zeitabhängig sein. Die tatsächlichen Wagnisverluste können andere als die kalkulatorischen Wagnisse sein.

Siehe auch: Zusatzkosten, Abgrenzung

Anderskosten sind ein von Erich Kosiol geprägter Begriff für die Aufwendungen, die kalkulatorisch Kosten sind, aber in der Kostenrechnung in ihrer Höhe "anders" als der Aufwand in der Erfolgsrechnung verrechnet werden.

 

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