A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Anderskosten
Anderskosten sind in der
Kostenrechnung
Kosten
, denen
Aufwände
in anderer Höhe gegenüberstehen .
Dazu zählt
z
.
B
.
- die
kalkulatorische Abschreibung
, die die
buchhalterische Abschreibung
ersetzt
-
kalkulatorische Wagnisse
(Schadensfälle)
Anderskosten sind
Kosten
, denen
Aufwand
in anderer Höhe gegenübersteht. Sie bilden zusammen mit den
Zusatzkosten
die
kalkulatorischen Kosten
(
Abgrenzung
).
Beispiel:
Die
kalkulatorische
Verzinsung
des
Fremdkapital
s kann von den tatsächlich gezahlten
Fremdkapitalzinsen
abweichen (
kalkulatorische Zinsen
).
Die
kalkulatorischen Abschreibungen
können
leistungsabhängig
, die
bilanziell
en
Abschreibungen
zeitabhängig sein. Die tatsächlichen
Wagnisverlust
e können andere als die
kalkulatorischen Wagnisse
sein.
Siehe auch:
Zusatzkosten
,
Abgrenzung
Anderskosten sind ein von Erich
Kosiol
geprägter Begriff für die
Aufwendungen
, die
kalkulatorisch
Kosten
sind, aber in der
Kostenrechnung
in ihrer Höhe "anders" als der
Aufwand
in der
Erfolgsrechnung
verrechnet werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Anderserlöse und Anderskosten
Andersleistungen
Weitere Begriffe :
Bruttoplaneinzelmaterialkosten
Familienentscheidung
Arbeitsmarkt
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum