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Fremdkapital
auf der Passivseite der Bilanz (rechts) ausgewiesene Schulden eines Unternehmens. Das Fremdkapital, welches wirtschaftlich verursacht oder durch ein Rechtsgeschäft entstanden sein kann, steht dem Unternehmen nur befristet zur Verfügung. Gegensatz Eigenkapital.
Fremdkapital ist das durch Schuldenaufnahme finanzierte Kapital einer Unternehmung; es umfaßt diejenigen Teile der Passivseite einer Bilanz, die Gläubigeransprüche darstellen.
Der Fremdkapitalgeber hat Anrecht auf Zins und Tilgung.
Gegensatz:
Eigenkapital.
Sämtliche Schulden eines Unternehmens werden als Fremdkapital bezeichnet, wobei der Kapitalgeber nicht beteiligt, sondern Gläubiger ist. Langfristiges Fremdkapital (z.B. Pensionsrückstellungen) steht im wirtschaftlichen Sinn dem Eigenkapital durchaus gleichwertig gegenüber. Fremdkapital dient der Finanzierung des Anlage- und besonders des Umlaufvermögens. Man unterscheidet Fremdkapital entweder nach der Zeitdauer der Überlassung in langfristig es bzw. kurzfristiges oder nach der Art der Fremdkapitalaufnahme in Anleihen, Hypotheken und Kredite. Eine besondere Rolle spielt das Fremdkapital in der Form des Waren- oder Lieferantenkredits, der ein wesentlicher Faktor bei der Finanzierung des Umlaufvermögens ist. Zinskosten
Fremdkapital sind im Gegensatz zum Eigenkapital fremde Mittel, die der Unternehmung von außen durch die Gläubiger im Wege der Kreditfinanzierung oder von innen im Wege der Rückstellungsfinanzierung kurz-, mittel- und langfristig zur Verfügung gestellt werden.
(engl. outside capital, bounded capital, credit capital) Als Fremdkapital bezeichnet man die auf der Passivseite (Passiva) der Bilanz ausgewiesenen Schulden eines Unternehmens. Fremdkapital wird einem Unternehmen von Gläubigern zur Verfügung gestellt (Verbindlichkeiten), oder es stellt potenzielle Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens dar, deren Höhe oder Zeitpunkt noch nicht exakt bekannt sind (r Rückstellungen). Das idealtypische Fremdkapital wird durch einen Kredit bezeichnet, der folgende Merkmale aufweist: Die Fremdkapitalgeber (Gläubiger) sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen; der Fremdkapitalgeber besitzt einen verbrieften Anspruch auf Zins und Tilgungszahlungen (Zinsen, Tilgung); die Verzinsungs und Rückzahlungsansprüche sind erfolgsunabhängig; dem Fremdkapitalgeber entstehen aus dem Finanzierungsvertrag keine Haftungsverpflichtungen; im Insolvenzfall (Insolvenz) nimmt der Fremdkapitalgeber eine bevorzugte Gläubigerstellung ein und wird vorrangig vor den Gesellschaftern der Unternehmung bedient.
F. (Kreditkapital) ist die zusammenfassende Bezeichnung für die in der Bilanz (auf der Passivseite) ausgewiesenen Schulden der Unternehmung. F. steht den Unternehmen i. d. R. nur befristet zur Verfügung. Der Fremdkapitalgeber hat einen Anspruch auf vertragsgerechte Verzinsung und Rückzahlung der von ihm bereitgestellten Mittel ohne Rücksicht darauf, ob zum vereinbarten Zahlungszeitpunkt genügend Zahlungsmittel angesammelt sind und für Zinszahlungen und Tilgungen zur Verfügung stehen. Den Gläubigern stehen aus ihrer Anlage keine Eigentümerrechte am Unternehmen zu, andererseits haften sie auch nicht für Verluste aus der Geschäftstätigkeit. Langfristig zur Verfügung stehendes F. dient dem Grundsatz der Fristenkongruenz entsprechend zur Finanzierung des Anlagevermögens, kurz und mittelfristiges F. zur Finanzierung des » Umlaufvermögens. Formen des F.: Externes F., d. h. von Gläubigern in einem speziellen Finanzierungsakt eingebrachtes Kapital, kann in Form von Buchkrediten (Darlehen, Kontokorrentkredit) oder wertpapierrechtlich verbrieften Krediten (Industrieobligation, Wechselkredit) zur Verfügung gestellt werden. Internes F., im betrieblichen Umsatzprozeß ohne speziellen Finanzierungsakt entstandenes F., kommt nur in Buchform (z. B. Pensionsrückstellungen) vor. Nach der Kapitalüberlassungsdauer wird lang, mittel und kurzfristiges F. unterschieden, ß. WondrakFremdkapitalrentabilität Finanzwirtschaftliche Kennzahlen
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