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Kontokorrentkredit
Überziehungskredit, Form des Bankkredits (x Bank, Kredit). Die Bank räumt dem Inhaber des Kontokorrentkontos eine Kreditlinie ein, bis zu deren Höhe er sein Konto jederzeit überziehen kann. Der beanspruchte Kredit kann jederzeit getilgt werden.
kurzfristiger Kredit in laufender Rechnung (Buchkredit). Formale Grundlage ist die Existenz eines Kontokorrentkontos ( Kontokorrent). Der Kreditnehmer erhält eine bestimmte Kreditlinie (Höchstgrenze für Kreditbeanspruchung) zugesagt. In der Regel gilt diese Zusage für sechs Monate, wird dann aber jeweils prolongiert. Dabei erfolgt die langfristige Zusage in der Erwartung, daß sich das Konto zumindest jeweils einmal während der Abrechnungsperiode ?umschlägt?, d. h. ein Kontostandswechsel erfolgt. Die Begründung für diese Forderung ist darin zu suchen, daß die Banken an einem Einfrieren von Kontokorrentkrediten nicht interessiert sind. Der Kontokorrentkredit eignet sich daher insbesondere als Saisonkredit, Überbrückungs- oder Zwischenkredit. Bei Überschreiten der Kreditlinie ohne vorherige Rücksprache mit der Bank entsteht im entsprechenden Umfang ein Überziehungskredit.
Die Kreditbesicherung erfolgt i. d. R. durch Bürgschaften, Forderungsabtretungen, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen, Verpfändungen von Waren oder Effekten.
Kontokorrentkredite
unter 1 Mio. ? von 1 Mio. ? bis unter 5 Mio. ?
Erhebungszeitraum durchschnittlicher Zinssatz Streubreite durchschnittlicher Zinssatz Streubreite
1995 März 11,25 9,00?12,75 9,27 7,75?11,75
Apr. 11,10 8,75?12,75 8,97 7,50?11,75
Mai 11,03 8,75?12,75 8,80 7,50?11,25
Juni 11,00 8,50?12,75 8,79 7,50?11,00
Juli 10,99 8,50?12,75 8,74 7,50?11,00
Aug. 10,97 8,75?12,75 8,77 7,50?11,25
Sep. 10,68 8,25?12,50 8,49 7,00?11,00
Okt. 10,66 8,25?12,50 8,45 7,00?11,25
Nov. 10,62 8,25?12,50 8,43 7,00?11,25
Dez. 10,52 8,00?12,25 8,32 6,75?11,00
1996 Jan. 10,39 8,00?12,25 8,18 6,50?10,75
Feb. 10,29 8,00?12,25 8,04 6,25?10,75
März 10,28 8,00?12,25 8,07 6,50?10,75
Apr. 10,25 7,75?12,25 7,98 6,25?10,50
Mai 10,11 7,75?12,00 7,89 6,00?10,25
Juni 10,08 7,75?11,75 7,81 6,00?10,25
Juli 10,04 7,75?11,75 7,86 6,00?10,50
Aug. 10,06 7,75?11,75 7,86 6,00?10,50
Sept. 10,05 7,75?11,75 7,87 6,00?10,25
Okt. 10,01 7,75?11,75 7,84 6,00?10,25
Nov. 9,94 7,75?11,75 7,97 6,25?11,00
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Nr. 1/1996, 1/1997, Nr. 1/1996.
Zinssätze Kontokorrentkredite (in % p.a.), Sollzinsen (Durchschnittssätze und Streubreite)
Die Tilgung vollzieht sich über die Zahlungseingänge auf dem Kontokorrentkonto. Der Kontokorrentkredit ist somit ein sehr flexibles Finanzierungsinstrument. Die Kosten des Kontokorrentkredits errechnen sich aufgrund der jeweiligen Berechnungsmethode. Folgende Varianten sind denkbar:
(1) Nettozinssatz, der alle Preisbestandteile enthält und i. d. R. 4 bis 6,5 Prozentpunkte über dem Diskontsatz der Notenbank liegt.
(2) Zusätzlich zum Nettozinssatz wird eine Bereitstellungsprovision erhoben.
(3) Sollzinssatz, der 3,5 bis 5,0 Prozentpunkte über dem Diskontsatz der Notenbank liegt. Zusätzlich wird eine Kreditprovision berechnet, die entweder dem Sollzins zugeschlagen oder auf Differenz zwischen Kreditlinie und in Anspruch genommenen Kredit oder auf den Spitzenbedarf der Abrechnungsperiode berechnet wird.
Wurde ein Überziehungskredit in Anspruch genommen, fällt die Überziehungsprovision in Höhe von ca. 1,55 bis 4,5 % p. a. an. Schließlich werden Kontoführungsgebühren und Porti berechnet. Die Wertstellung (Valutierung) beeinflußt außerdem die Kosten nicht unerheblich.
Kontokorrentkredit auch Dispositionskredit, Buchkredit in laufender Rechnung entsteht, wenn der Kreditnehmer bei seinem Kreditgeber (meist Kreditinstitut) im Rahmen eines Kontokorrents auch dann noch in begrenz-
tem Umfang verfügen kann, wenn der Saldo negativ ist. Kurzformel:
Kontokorrentkredit = Negativsaldo des Girokontos.
Der K. (Kredit in laufender Rechnung) ist ein Bankkredit, der je nach Bedarf in wechselnder Höhe bis zu einer Höchstgrenze (Kreditlimit) in Anspruch genommen werden kann. Der K. hat formal kurzfristigen Charakter (z. B. 6 Monate), steht dem Kreditnehmer jedoch durch laufende Prolongation i. d. R. langfristig zur Verfügung. Rechtliche Grundlagen des K. sind neben dem Kreditvertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vorschriften des HGB über das Kontokorrent (§§ 355357 HGB). Der K. dient vor Konversion allem der Finanzierung des Umsatzprozesses, häufig auch als Saison, Überbrückungs und zwischenfinanzierungskredit. Die Tilgung erfolgt durch Zahlungseingänge im Rahmen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf dem Kontokorrentkonto. Übliche Kreditsicherheiten sind, sofern der K. nicht als Blankokredit vergeben wird, die Verpfändung von Effekten (unechter Lombardkredit), die » Sicherungsübereignung von Maschinen und Vorräten, die Abtretung von Forderungen und Grund pfandrechte. Die Kosten des K. setzen sich zusammen aus den Sollzinsen für den in Anspruch genommenen Kreditbetrag, der Kreditprovision für den zugesagten und nicht ausgenutzten Kreditbetrag und der Überziehungsprovision für eine betragsmäßige oder zeitliche Überschreitung des Kreditlimits.
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