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Abtretung von Forderungen
siehe
>>> Forderungsabtretung
>>>
Zession
.
Auch:
Forderungszession, -abtretung
,
Assignment
.
Bei Banken
vielfältig vorkommende
vertraglich
e Übertragung einer
Forderung
vom
Gläubiger
auf einen Dritten, z. B. eine
Kredit
gebende
Bank
. Der neue
Gläubiger
(
Zessionar
) tritt in jeder Hinsicht an die Stelle des alten (
Zedent
).
Forderungsabtretung
erfolgt oft als
Kreditsicherheit
für
Kredit
gebende
Banken
. Bei
Orderpapiere
n ist
Indossament
erforderlich, bei
Inhaberpapiere
n genügt einfache Übergabe des
Papier
s. Mit bestimmten Ausnahmen sind alle
Forderungen
abtretbar (zedierbar), sofern sie ausreichend bestimmbar sind (
Bestimmbarkeitsgrundsatz
). Es gibt aber
gesetzlich
e und
vertraglich
e
Abtretungsverbot
e.
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Abtretung des Rückübertragungsanspruchs
Abtretung von Forderungen (gegenüber dem Ausland)
Weitere Begriffe :
Anhang zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
IRS-Basisansatz
Raumfahrt
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