Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Abtretung von Forderungen

siehe
>>> Forderungsabtretung
>>> Zession.

Auch: Forderungszession, -abtretung, Assignment. Bei Banken vielfältig vorkommende vertragliche Übertragung einer Forderung vom Gläubiger auf einen Dritten, z. B. eine Kredit gebende Bank. Der neue Gläubiger (Zessionar) tritt in jeder Hinsicht an die Stelle des alten (Zedent). Forderungsabtretung erfolgt oft als Kreditsicherheit für Kredit gebende Banken. Bei Orderpapieren ist Indossament erforderlich, bei Inhaberpapieren genügt einfache Übergabe des Papiers. Mit bestimmten Ausnahmen sind alle Forderungen abtretbar (zedierbar), sofern sie ausreichend bestimmbar sind (Bestimmbarkeitsgrundsatz). Es gibt aber gesetzliche und vertragliche Abtretungsverbote.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Abtretung des Rückübertragungsanspruchs
Abtretung von Forderungen (gegenüber dem Ausland)

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Anhang zum Jahresabschluss der Kreditinstitute, Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden IRS-Basisansatz Raumfahrt
Wirtschaftslexikon | Copyright 2009-2010 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum