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Gebietsfremde

im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) sind natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in fremden Wirtschaftsgebieten, juristische Personen und Personenhandelsgesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung in fremden Wirtschaftsgebieten, Zweigniederlassungen Gebietsansässigerin fremden Wirtschaftsgebieten, die dort ihre Leitung haben und eine besondere Buchführung unterhalten, Betriebsstätten Gebietsansässiger, wenn sie im fremden Wirtschaftsgebiet ihre Verwaltung haben. Sie sind im devisenrechtlichen Sinne Devisenausländer.

 

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