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Gebietsfremde
im Sinne des
Außenwirtschaftsgesetz
es (
AWG
) sind
natürliche Personen
mit
Wohnsitz
oder gewöhnlichem Aufenthalt in fremden
Wirtschaftsgebiet
en,
juristische Personen
und
Personenhandelsgesellschaften
mit
Sitz
oder Ort der
Leitung
in fremden
Wirtschaftsgebiet
en,
Zweigniederlassungen
Gebietsansässigerin fremden
Wirtschaftsgebiet
en, die dort ihre
Leitung
haben
und eine besondere
Buchführung
unterhalt
en,
Betriebsstätten
Gebietsansässiger, wenn sie im fremden
Wirtschaftsgebiet
ihre
Verwaltung
haben
. Sie sind im devisenrechtlichen Sinne
Devisenausländer
.
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