Bankkredit, der als Überbrückungskredit an im Saisonrhythmus arbeitende Unternehmen (Branchen: z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Konservenindustrie, Fremdenverkehr) eingeräumt wird.
Die Notwendigkeit ergibt sich bei diesen Unternehmen aus dem zeitlichen Auseinanderklaffen der Aus- und Einzahlungsströme, was zu einer entsprechenden Liquiditätsanspannung führt. Zur Abdeckung der hieraus entstehenden Kapitalbedarfsspitzen werden die Saisonkredite aufgenommen (Laufzeit i. d. R. 3, 6, 9 Monate), deren Tilgung aus den späteren Erlöseingängen erfolgt.
Der Saisonkredit ist ein typischer Kontokorrentkredit (durch Bürgschaften und Grundbucheintragungen abgesichert), der aber auch in der Form des Wechselkredits vorkommt bzw. durch Sicherungsübereignung abgesichert wird.