| |
|
|
Diskontkredit
Kredit, der durch den Ankauf einer Forderung, i. d. R. eines Wechsels, gesichert ist. Erweist sich die Forderung als uneinbringlich, kann auf den Verkäufer (Kreditnehmer) der Forderung zurückgegriffen werden.
(discount credit)
Diskontkredit ist ein kurzfristiger Kredit, der dadurch entsteht, daß ein Kreditinstitut von einem Kunden noch nicht fällige Wechsel ankauft.
Meist räumt das Institut dem Kunden eine Diskontkreditlinie ein, innerhalb derer es bundesbankfähige Wechsel hereinnimmt, die es gegebenenfalls zwecks Rediskontierung bei der Bundesbank einreichen kann.
Kredit, der dadurch entsteht, daß eine Bank bei ihrem Kunden in Wechselform verbriefte Forderungen vor deren Ablauf ? unter gleichzeitigem Abzug von Zinsen für die Restlaufzeit ? ankauft.
Der Vorgang der Diskontkreditgewährung verläuft in der Form, daß die Bank ihrem Kunden eine Diskontkreditlinie einräumt. Innerhalb dieses Rahmens kauft sie diskontfähiges Wechselmaterial an und vergütet sofort den diskontierte n Wechselbetrag.
Banken sind in erster Linie an bundesbankfähigem Wechselmaterial interessiert, da sie sich im Rahmen der Rediskontierung hiermit wieder refinanzieren können.
Rechtsgrundlagen sind §§ 433 ff. BGB, Wechselgesetz, AGB der Banken, Wechseldiskontkreditvertrag und bei rediskontfähigem Material die kreditpolitischen Regelungen der Deutschen Bundesbank gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBankG sowie AGB der Bundesbank.
Der Diskontkredit ist ein Wechselkredit, bei dem aufgrund des ausgestellten Wechsels eine Geldleihe erfolgt.
Gegensatz: Akzeptkredit
Kreditarten
Wirtschaftlich Kredit, den eine Bank durch Ankauf (Diskontierung) von noch nicht fälligen Forderungen - vor allem Wechselforderungen - unter Abzug eines Zwischenzinses (Diskont) dem Forderungsverkäufer gewährt. Kurzfristiger Kredit, wenngleich die Zusage der Diskontlinie normalerw. zeitlich nicht begrenzt ist, d. h. der Diskontkredit durch Verkauf weiterer Wechsel unter normalen Umständen immer wieder in Anspruch genommen werden kann. Rechtliche Grundlage ist meist ein Kaufvertrag. Für die Bank ist der Diskontkredit ein relativ sicherer Kredit, da sie nur bonitätsmässig gute Wechsel ankauft und die Haftung mehrerer Personen als Wechselverpflichtete erhält. Ist ein Wechsel bei der Zentralbank oder am Geldmartkt rediskontierbar, weist er Shiftability (Liquidisier-, Monetisierbarkeit) auf. Der Wechselkredit ist zudem ein sich selbst liquidierender (Selfliquidating-) Kredit, da er im normalen Verlauf aus den Erlösen des Warenumsatzes zurückgezahlt wird, zu deren Finanzierung er gedient hat.
Kurzfristiger Kredit, den eine Bank durch Ankauf eines Wechsels vor dessen Fälligkeit unter Abzug des Diskonts gewährt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|