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Diskontkredit
Kredit, der durch den Ankauf einer Forderung, i. d. R. eines Wechsels, gesichert ist. Erweist sich die Forderung als uneinbringlich, kann auf den Verkäufer (Kreditnehmer) der Forderung zurückgegriffen werden.
(discount credit)
Diskontkredit ist ein kurzfristiger Kredit, der dadurch entsteht, daß ein Kreditinstitut von einem Kunden noch nicht fällige Wechsel ankauft.
Meist räumt das Institut dem Kunden eine Diskontkreditlinie ein, innerhalb derer es bundesbankfähige Wechsel hereinnimmt, die es gegebenenfalls zwecks Rediskontierung bei der Bundesbank einreichen kann.
Kredit, der dadurch entsteht, daß eine Bank bei ihrem Kunden in Wechselform verbriefte Forderungen vor deren Ablauf ? unter gleichzeitigem Abzug von Zinsen für die Restlaufzeit ? ankauft.
Der Vorgang der Diskontkreditgewährung verläuft in der Form, daß die Bank ihrem Kunden eine Diskontkreditlinie einräumt. Innerhalb dieses Rahmens kauft sie diskontfähiges Wechselmaterial an und vergütet sofort den diskontierte n Wechselbetrag.
Banken sind in erster Linie an bundesbankfähigem Wechselmaterial interessiert, da sie sich im Rahmen der Rediskontierung hiermit wieder refinanzieren können.
Rechtsgrundlagen sind §§ 433 ff. BGB, Wechselgesetz, AGB der Banken, Wechseldiskontkreditvertrag und bei rediskontfähigem Material die kreditpolitischen Regelungen der Deutschen Bundesbank gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBankG sowie AGB der Bundesbank.
Der Diskontkredit ist ein Wechselkredit, bei dem aufgrund des ausgestellten Wechsels eine Geldleihe erfolgt.
Gegensatz: Akzeptkredit
Kreditarten
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