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Zentralbankrat
Deutsche Bundesbank
Siehe auch: Deutsche Bundesbank
Höchstes Verwaltungsorgan der Deutschen Bundesbank. Er setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den maximal sechs anderen Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der (seit 1992) neun Landeszentralbanken zusammen. Der Zentralbankrat ist das zentrale Entscheidungsorgan für währungs- und kreditpolitische Maßnahmen der Bundesbank und legt die allgemeinen Richtlinien für deren Geschäftsführung fest, soweit dies nicht bereits im Bundesbankgesetz geregelt ist. In ihm hat die Bundesregierung Anhörungs-, jedoch kein Stimmrecht. Er tagt in der Regel alle zwei Wochen und faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Präsident (vertretungsweise der Vizepräsident) hat sowohl im Zentralbankrat als auch im Direktorium den Vorsitz. Die Direktoriumsmitglieder müssen fachliche Eignung besitzen und werden auf Vorschlag der Bundesregierung, nach Anhörung des Zentralbankrates, vom Bundespräsidenten für acht Jahre bestellt (nicht abrufbar).
Deutsche Bundesbank
Der Zentralbankrat bestimmt als oberstes Beschlußorgan die Geschäftspolitik der Bundesbank.
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