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Kontingente
Kontingent
e sind ein klassisches
Instrument
der
Außenhandelspolitik
eines Staates.
Kontingent
e sind
Wert
- oder
Mengengrenze
n, die in Hinblick auf den
Import
bzw.
Export
von Waren festgesetzt werden.
Sind
Wert
- oder
Mengengrenze
n für die Ein- und
Ausfuhr
von Waren, um das
Angebot
auf Märkten zu
regulieren
. Sie können aus außenwirtschaftlichen (
Einfuhr
bzw. Ausfuhrkontingent) oder zollrechtlichen Gründen festgesetzt werden. Von
Devisenkontingent
en spricht man, wenn im
Außenhandel
zum
Ankauf
bestimmter Waren nur eine festgelegte Menge von
Devisen
freigegeben wird.
Kontingent
e werden in der
Regel
durch staatliche oder internationale
Vereinbarung
en aufgrund bilateraler oder multilateraler
Abkommen
beschlossen. Diese
Vereinbarung
en stehen jedoch grundsätzlich im
Widerspruch
zu den
GATT
-
Regelung
en (
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
(
GATT
)).
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