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Lizenzen

Lizenzen enthalten eine Erlaubnis bzw. Befugnis, Rechte eines anderen zu benutzen (insbesondere Urheber und Patentrechte). Die Lizenz kann dabei je nach der vertraglichen Ausgestaltung schuldrechtliche Wirkung nur zwischen den Vertragsschließenden entfalten oder auch dem Lizenznehmer unmittelbare Rechte gegenüber Dritten gewähren. In der Regel hat der Lizenznehmer für die Nutzung der Lizenz eine Lizenzgebühr an den Lizenzgeber zu zahlen. Lizenzen sind ein immaterielles Anlagegut, die, wenn käuflich erworben, in der Handelsbilanz aktivierungsfähig und in der Steuerbilanz aktivierungspflichtig sind.

 

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