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Lizenzen
Lizenz
en enthalten eine Erlaubnis bzw. Befugnis,
Rechte
eines anderen zu benutzen (insbesondere
Urheber
und Patentrechte). Die
Lizenz
kann dabei je nach der
vertraglich
en Ausgestaltung
schuldrechtlich
e Wirkung nur zwischen den Vertragsschließenden entfalten oder auch dem
Lizenznehmer
unmittelbare
Rechte
gegenüber Dritten gewähren. In der Regel hat der
Lizenznehmer
für die
Nutzung
der
Lizenz
eine
Lizenzgebühr
an den
Lizenzgeber
zu zahlen.
Lizenz
en sind ein
immateriell
es
Anlagegut
, die, wenn käuflich erworben, in der
Handelsbilanz
aktivierungsfähig und in der
Steuerbilanz
aktivierungspflichtig sind.
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