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Warenzeichen

Ein Rechtsbegriff, unter den Wörter, Symbole oder Marken fallen, die von einer Unternehmung rechtlich registriert wurden. Ein Unternehmen muß einen Markennamen oder ein Firmenlogo schützen lassen, um das Eigentumsrecht daran zu erlangen.

ist ein Kennzeichen, das dazu dient, die Ware eines Gewerbetreibenden von den Waren anderer zu unterscheiden. Es kann sich um ein Wortzeichen (z.B. DKW), um ein Bildzeichen (Signet) oder ein kombiniertes Wort-Bild-Zeichen (Lufthansa mit Kranich) handeln. Der Schutz eines Warenzeichens erfolgt durch Eintragung in die Zeichenrolle beim Patentamt. Die Unterscheidung von anderen Warenzeichen muß eindeutig sein, verwechslungsfähige Zeichen, solche, die nur allgemeine Angaben (z.B. Naturwein, Mocca) oder nur eine allgemeine Beschreibung enthalten (z.B. Zeitung), sind nicht schutzfähig. Das Warenzeichen gehört zum Gewerbebetrieb und ist zusammen mit diesem oder einem Teil davon übertragbar und vererblich. Siehe auch Marke.

 

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