A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Wettbewerbsbeschränkung
liegen dann vor, wenn der Wertbewerb durch staatliche
Normen
,
Auflage
n etc., aber auch durch Praktiken von «
Unternehmen
,
Haushalt
en oder
Verbänden
eingeschränkt oder gar beseitigt wird.
Kartell
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Wettbewerbsaufsicht
Wettbewerbsfähigkeit
Weitere Begriffe :
Innerbetrieblicher Verrechnungspreis
Artenschutzverordnung der Europäischen Gemeinschaft
Squeeze-out
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum