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Diskriminierung

abweichende Behandlung einzelner Länder im Rahmen des internationalen Waren-, Dienstleistungs- und v Kapitalverkehrs Meistbegünstigung) oder einzelner Wirtschaftssubjekte ohne sachlich gerechtfertigten Grund. Letzteres ist in der Bundesrepublik verboten.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: (Herabsetzung, unterschiedliche Behandlung)

Willkürliche Benachteiligung einzelner Handelspartner (Abnehmer, Lieferanten) bzw. Behinderung von Konkurrenten.

In der Wirtschaftssoziologie: soziale Diskrimination, Bezeichnung für Einstellungen oder Verhaltensweisen, durch die andere Menschen oder Gruppen verächtlich gemacht oder benachteiligt - ?diskriminiert? werden. Beispiel: rassische Diskriminierung. Mit ökonomischer und sozio-ökonomischer Diskriminierung ist die objektiv feststellbare und messbare Benachteiligung von Personengesamtheiten nach verschiedenen Merkmalen (Rasse, Geschlecht, Alter, soziale Herkunft, Region) gemeint.

 

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