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Missbrauchsaufsicht

wird vom Bundeskartellamt gemäß dem ~ Kartellgesetz ausgeübt, wenn eine wirksame Konkurrenz (Wettbewerb) fehlt und Behinderungsmissbrauch (Einschränkung der wettbewerblichen Handlungsfreiheit eines anderen) oder Ausbeutungsmissbrauch (z. B. durch überhöhte Preisforderungen) vorliegt. Konsequenzen der Miss- brauchsaufsicht können Beanstandung oder Untersagung missbräuchlichen Verhaltens bzw. Nichtigkeitserklärungen von Verträgen durch das Bundeskartellamt sein.

 

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Weitere Begriffe : Kognitiver Ansatz Frühindikator Tripple Witching Day
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