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Monopolkommission

Institution des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit Beratungs- und Überwachungsfunktion. Sie erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten über Stand und mögliche Entwicklung der Unternehmenskonzentration unter Beachtung wirtschafts- und wettbewerbspolit scher Aspekte. Daneben soll sie auch notwendige Gesetzesänderungen aufgrund neuerer wettbewerbstheoretischer oder empirischer Erkenntnisse aufzeigen. Konzentration

ist ein fünfköpfiges Gremium, das aufgrund des GWB besteht. Die Kommission hat die Aufgabe, alle 2 Jahre einen Bericht über Konzentration in der Wirtschaft sowie über die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zu diesem Bereich vorzulegen. Sie ist insbesondere berechtigt, Vorschläge zur Änderung des GWB zu machen, um die Wettbewerbsaufsicht wirksam zu erhalten. Mitglieder sind Sachverständige mit praktischer und wissenschaftlicher Erfahrung, sie dürfen keine Interessenvertreter sein.

Zur regelmäßigen Begutachtung der Entwicklung der Unternehmenskonzentration und der Anwendung der Vorschriften über marktbeherrschende Unternehmen sieht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 24 b die Bildung einer M. vor. Die M. besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen werden. Sie soll in ihrem alle zwei Jahre zu erstellenden sog. Hauptgutachten den jeweiligen Stand der Konzentration sowie deren absehbare Entwicklung beurteilen und die Anwendung der Vorschriften über marktbeherrschende Unternehmen würdigen. Daneben werden auch sog. Sondergutachten insbesondere zu aktuellen Zusammenschlüssen angefertigt.

 

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