Institution des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit Beratungs- und Überwachungsfunktion. Sie erstellt alle zwei Jahre ein Gutachten über Stand und mögliche Entwicklung der Unternehmenskonzentration unter Beachtung wirtschafts- und wettbewerbspolit scher Aspekte. Daneben soll sie auch notwendige Gesetzesänderungen aufgrund neuerer wettbewerbstheoretischer oder empirischer Erkenntnisse aufzeigen. Konzentration
Zur regelmäßigen Begutachtung der Entwicklung der Unternehmenskonzentration und der Anwendung der Vorschriften über marktbeherrschende Unternehmen sieht das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 24 b die Bildung einer M. vor. Die M. besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen werden. Sie soll in ihrem alle zwei Jahre zu erstellenden sog. Hauptgutachten den jeweiligen Stand der Konzentration sowie deren absehbare Entwicklung beurteilen und die Anwendung der Vorschriften über marktbeherrschende Unternehmen würdigen. Daneben werden auch sog. Sondergutachten insbesondere zu aktuellen Zusammenschlüssen angefertigt.