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Sondereinzelkosten des Vertriebs

Sondereinzelkosten

umfassen die dem Kostenträger direkt zurechenbaren Einzelkosten des Vertriebs. Die Verfeinerung der Kostenrechnung im Sinne einer möglichst weitgehenden Zurechnung von Kostenarten als Einzelkosten führt z.B. zur Ausgliederung der Verpackungskosten, der Zollkosten, der Frachtkosten und der Vertreterprovisionen. Die genannten Kostenarten sind proportionale Kosten und gehen daher auch in die Grenzplankostenkalkulation ein.

 

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