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Lieferantenkredit
kurzfristiger, meist durch einen Eigentumsvorbehalt abgesicherter Kredit des Lieferanten an seinen Kunden durch Gewährung eines Zahlungszieles.
Lieferantenkredit (Liefererkredit, supplies credit, trade credit) ist der Zahlungsaufschub, den der Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen dem Käufer gewährt (freiwilliger Lieferantenkredit) oder der durch verzögerte Zahlung von seiten des Käufers erzwungen wird (unfreiwilliger Lieferantenkredit).
Beispiel:
Die Kreditbeziehung zwischen dem Lieferanten und seinem Abnehmer gehört zu den Details, die im Rahmen eines Kaufvertrages zu regeln sind. Häufig findet sich folgende Formulierung:
"Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto, bis 30 Tage Zahlung
netto Kasse".
Der Kunde erhält also einen Preisnachlaß (Skonto) von 2 % auf den Rechnungsbetrag, falls er innerhalb von 10 Tagen zahlt (sconto, ital. = Abzug).
Zur Sicherung der Forderung behält sich der Lieferant meist das Eigentum an der gelieferten Sache vor (Eigentumsvorbehalt). Denkbar ist auch die Sicherung durch einen Kundenwechsel, d. h. der Abnehmer akzeptiert einen auf ihn gezogenen Wechsel. In diesem Fall kann das Zahlungsziel (die Zahlungsfrist) auch über 30 Tage hinaus verlängert werden, da der Lieferant seine Forderung durch den Wechsel gesichert hat und sich durch Einreichung des Papiers bei seiner Hausbank refinanzieren kann.
Vorteil:
Der Lieferantenkredit wird in der Wirtschaftspraxis gern und oft genutzt, was durch folgende Vorteile aus der Sicht des Kreditnehmers erklärbar ist:
- Schnelligkeit: Der Kredit steht in dem Moment zur Verfügung, in dem die Schuld entsteht.
- Bequemlichkeit: Es entfallen viele bankübliche Formalitäten, häufig auch die gesonderte Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Es entsteht keine weitere Abhängigkeit von Kreditinstituten.
Problem:
Diesen Vorteilen steht jedoch ein gravierender Nachteil gegenüber: Der in aller Regel sehr hohe Effektivzinssatz des Lieferantenkredites, d. h. der Zielzahlung anstelle der Zahlung mit Skontoziehung. Die Zinsen sind bei diesem Kredit im Preis enthalten.
Nicht jeder Kunde erkennt die Zinslast und nur wenige sind in der Lage,den genauen Effektivzins des Lieferantenkredites zu errechnen, der leicht Werte von dreißig, vierzig und noch mehr Prozent pro Jahr erreichen kann. Im obigen Beispiel beträgt der Effektivzins 45 Prozent pro Jahr. Die Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes erfolgt mit Hilfe der Zinsumrechnungsformel.
Kurzfristiger Kredit, der dadurch zustande kommt, daß der Abnehmer von Lieferungen oder Leistungen vom Lieferanten eingeräumte Zahlungsziele ausnutzt. Der Abnehmer erhält somit keinen Kredit in Form von Geldmitteln. Lediglich die Zahlungsverpflichtung wird um durchschnittlich ein bis zwei Monate hinausgeschoben.
Die Vergabe ist wie folgt möglich:
- in unverbriefter Form ( Buchkredit; sehr häufig);
- in verbriefter Form als Schuldwechsel oder Akzeptkredit .
Ein Lieferantenkredit wird i. d. R formlos gewährt (keine umfangreichen Kreditprüfungen) und ist leicht erhältlich, da er für den Lieferanten ein absatzpolitisches Instrument darstellt (Absatzfinanzierung). Die Besicherung erfolgt i. d. R. durch Eigentumsvorbehalt. Kreditprolongation ist meist ohne Schwierigkeiten möglich. Somit besitzt der Abnehmer ein flexibles Finanzierungsinstrument. Die Kosten des Lieferantenkredits (Skonto) sind jedoch i. d. R. erheblich höher als beim Bankkredit.
Ein Lieferantenkredit wird in Anspruch genommen, wenn das eingeräumte Zahlungsziel ausgenutzt wird und nicht ein Skonto während der Skontofrist bei der Zahlung abgesetzt wird.
Als L. bezeichnet man einen kurzfristigen Kredit, den ein Warenlieferant seinem Abnehmer einräumt. Der L. entsteht durch ist und ung des Kaufpreises für die Waren (Gewährung eines Zahiungsziels); dem Kreditnehmer werden keine liquiden Mittel zugeführt. Ein L. dient zur Überbrükkung des Zeitraums zwischen der Beschaffung der Ware und dem Eingang des Umsatzerlöses. Für den L. wird kein Zins vereinbart, die Kosten des L. entstehen aus dem Verzicht auf die Inanspruchnahme des Skonto. Die Effektiwerzinsung des L. liegt i. d. R. wesentlich höher als die eines Bankkredits. Trotzdem ist der L. in der Praxis sehr behebt, so daß er mit zu den wichtigsten kurzfristigen Fremdfinanzierungsinstrumenten zählt. Ein L. ist ohne große Formalitäten zu bekommen, die Ansprüche an die Kreditwürdigkeit eines Kunden sind geringer als bei Bankkrediten, außerdem setzen Lieferanten den L. als Mittel der Absatzförderung ein (Zahlungsbedingungen). Die Sicherstellung des Kredits beschränkt sich meist auf den Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren, weshalb gerade kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über genügend anderweitige Sicherheiten verfügen, gern den L. in Anspruch nehmen.
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