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Effektivzinssatz
Effektivzinssatz oder interner Zinsfuß ist der tatsächliche unter Berücksichtigung aller Zahlungen und deren zeitlicher Verteilung ermittelte Zinssatz. Er weicht meist vom Nominalzinssatz ab.
Zur Ermittlung des Effektivzinssatzes dient die interne Zinsfuß-Methode, ein Verfahren der Investitionsrechnung, das häufig die lineare Interpolation nutzt.
Die Preisangaben-Verordnung (PangV) von 1985, zuletzt geändert 1992, verpflichtet unter anderem das Kreditgewerbe, die Preise für seine Leistungen gegenüber dem Letztverbraucher anzugeben und einen anfänglichen effektiven Jahreszinssatz zu errechnen, der neben dem Nominalzins unter anderem Agio und Disagio berücksichtigt.
Der Effektivzinssatz eines Wertpapieres gibt an, mit welchem Prozentsatz sich das beim Kauf des Wertpapieres aufgewendete Kapital verzinst. Die Höhe des E. wird bestimmt durch den Nominalzinssatz z, den Kurs des Wertpapieres beim Ankauf Ak, den Kurs des Wertpapieres beim (Wieder) verkauf Vk und von der Länge des Zeitraums zwischen Ankauf und Verkauf T. Der E. errechnet sich nach der Formel: In der Regel weicht der E. vom Nominalzinssatz ab, da i. a. Ankaufs und Verkaufskurs nicht übereinstimmen und / oder der Ankaufskurs von 100% verschieden ist. wird z. B. ein Wertpapier bei der Emission gekauft und über die gesamte Laufzeit gehalten, so liegt der E. in der Regel über dem Nominalzinssatz, da traditionell der Emissionskurs unter 100% liegt, während die Rücknahme i. a. zum Kurs von 100% erfolgt.
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