Bezeichnung für den Zinssatz insbesondere bei Krediten, der alle Kosten einschließt und diese als jährlich zu entrichtender Prozentsatz vom ausgezahlten Betrag ausdrückt. Der Effektivzins ist zwingend in jedem Vertrag über einen Verbraucherkredit anzugeben. In einer vereinfachten Formel kann der Effektivzins bei einmaligen Kosten und Berücksichtigung Diese Formel ist mathematisch nicht exakt, da die Einmalkosten auf die Laufzeit gleichmäßig verteilt werden. Bei Verbraucherkrediten ist deshalb die sogenannte „360-Tage-Methode“ vorgeschrieben, bei der unterjährige Zahlungen und Einmalkosten finanzmathematisch so mit Zinseszinsen verteilt werden, dass eine Kontrollrechnung mit jährlicher Zinsbelastung unter Verwendung des Effektivzinssatzes genau die Gesamtsumme der gezahlten Zinsen und Gebühren ergeben würde. Dieser Effektivzins kann nur mit Hilfe von Elektronischen Rechner