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Schuldwechsel
(
Passivwechsel
) entstehen aus der
Annahme
(
Akzept
)
gezogener Wechsel
oder der
Ausstellung
eigener Wechsel
(
Solawechsel
). Sie sind
bis
zur Weitergabe als
Wechselverbindlichkeiten
auf der
Passivseite
zu
bilanzieren
. Nicht zu passivieren sind die
Kautionswechsel
(
Depotwechsel
), d. h.
Wechsel
, die bei
Banken
,
Verbänden
,
Auftraggeber
n usw. als
Sicherheit
für das Einhalten übernommener
Verpflichtung
en hinterlegt werden. Dem Schuldwechsel steht der
Besitzwechsel
gegenüber.
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