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Schuldwechsel

(Passivwechsel) entstehen aus der Annahme (Akzept) gezogener Wechsel oder der Ausstellung eigener Wechsel (Solawechsel). Sie sind bis zur Weitergabe als Wechselverbindlichkeiten auf der Passivseite zu bilanzieren. Nicht zu passivieren sind die Kautionswechsel (Depotwechsel), d. h. Wechsel, die bei Banken, Verbänden, Auftraggebern usw. als Sicherheit für das Einhalten übernommener Verpflichtungen hinterlegt werden. Dem Schuldwechsel steht der Besitzwechsel gegenüber.

 

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Schulze-Delitzsch, Hermann

 

 
     
           
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