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Betriebsausgaben
Aufwendungen
(nach betriebswirtschaftlicher
Terminologie
:
Ausgaben
), die durch den
Betrieb
veranlaßt sind, vgl. § 4 Abs. 4
EStG
. Es gibt u.a. in § 4 Abs. 5 und 6 einen
Katalog
von
Betriebsausgabe
n, die den
Gewinn
nicht mindern dürfen.
Steuerlicher Begriff nach § 4 Abs. 4
EStG
für die durch den
Betrieb
veranlaßten
Aufwendungen
(
Aufwand
).
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Tilgungsverrechnung
swapbezogene Termin- und Optionsgeschäfte
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