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Betriebsausgaben

Aufwendungen (nach betriebswirtschaftlicher Terminologie: Ausgaben), die durch den Betrieb veranlaßt sind, vgl. § 4 Abs. 4 EStG. Es gibt u.a. in § 4 Abs. 5 und 6 einen Katalog von Betriebsausgaben, die den Gewinn nicht mindern dürfen.

Steuerlicher Begriff nach § 4 Abs. 4 EStG für die durch den Betrieb veranlaßten Aufwendungen (Aufwand).

 

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