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Besitzwechsel

auf der Aktivseite der Bilanz aufgeführter Wechsel, der sich im Besitz der Unternehmung befindet. Er wird i. d. R. zum Nennwert unter Berücksichtigung des Diskonts für den Zeitraum Bilanzstichtag bis zur Fälligkeit bilanziert. Dem Besitzwechsel steht der Schuldwechsel gegenüber.

Erhält der Verkäufer von einem Kunden einen akzeptierten Wechsel, dann hat er gegenüber dem Kunden eine Wechselforderung, die im Rechnungswesen als Besitzwechsel bezeichnet wird.

 

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