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Besitzwechsel
auf der
Aktivseite der Bilanz
aufgeführter
Wechsel
, der sich im
Besitz
der
Unternehmung
befindet. Er wird i. d.
R
. zum
Nennwert
unter Berücksichtigung des
Diskont
s für den
Zeitraum
Bilanzstichtag
bis
zur
Fälligkeit
bilanziert
. Dem Besitzwechsel steht der
Schuldwechsel
gegenüber.
Erhält der
Verkäufer
von einem
Kunden
einen akzeptierten
Wechsel
, dann hat er gegenüber dem
Kunden
eine Wechselforderung, die im
Rechnungswesen
als Besitzwechsel bezeichnet wird.
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