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Rimesse

(1) (Tratte) ein in Zahlung gegebener Wechsel vor der Annahme;
(2) Zur Gutschrift bei der Bank eingereichte Wechsel und Schecks.
Rimesse ist die Bezeichnung für einen als Zahlungsmittel weitergegebenen Wechsel. Details: Wechsel.


bezeichnet beim Dokumenteninkasso das einzuziehende Dokument (Inkasso). Bekannt ist der Begriff auch als Ausdruck für einen gezogenen Wechsel, der von einem Rückgriffsberechtigten als Rückwechsel auf einen Rückgriffsschuldner gezogen wird.

1. Gezogener Wechsel, der noch nicht akzeptiert ist; Tratte. 2. Wechsel und Schecks, die ein Kunde seiner Bank zum Einzug bzw. zur Gutschrift auf sein Konto einreicht.

 

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