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Rimesse
(1) (
Tratte
) ein in
Zahlung
gegebener
Wechsel
vor der
Annahme
;
(2) Zur
Gutschrift
bei der
Bank
eingereichte
Wechsel
und
Schecks
.
Rimesse ist die Bezeichnung für einen als
Zahlungsmittel
weitergegebenen
Wechsel
. Details:
Wechsel
.
bezeichnet beim
Dokumenteninkasso
das einzuziehende Dokument (
Inkasso
). Bekannt ist der Begriff auch als Ausdruck für einen
gezogenen Wechsel
, der von einem Rückgriffsberechtigten als
Rückwechsel
auf einen Rückgriffsschuldner gezogen wird.
1.
Gezogener Wechsel
, der noch nicht akzeptiert ist;
Tratte
. 2.
Wechsel
und
Schecks
, die ein
Kunde
seiner
Bank
zum Einzug bzw. zur
Gutschrift
auf sein
Konto
einreicht.
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