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Absatzfinanzierung

Unter Absatzfinanzierung werden unterschiedliche Maßnahmen zur Finanzierungserleichterung von Konsumgüterwünschen zusammengefasst, die Händler ihren Kunden aus Gründen der Absatzförderung gewähren. Je nachdem, wie stark die Kreditinstitute in den Warenverkauf eingebunden sind, wird zwischen direkter und indirekter Absatzfinanzierung unterschieden. Die direkte Absatzfinanzierung ist dadurch gekennzeichnet, dass Händler unmittelbar im Zusammenhang mit dem Warenverkauf ihren Kunden einen Finanzierungsvorschlag zur Erfüllung ihres Konsumwunsches unterbreiten. Neben der Möglichkeit, Teilzahlungskreditverträge abzuschließen, werden den Kunden auch Leasingverträge angeboten. Bei der indirekten Absatzfinanzierung erhalten Händler besondere Refinanzierungs- und Bilanzentlastungsmöglichkeiten von den Kreditinstituten, die sie an ihre Kunden durch das Angebot besonderer Finanzierungsofferten weitergeben.

Integrierter Bestandteil des absatzpolitischen Instrumentariums einer Unternehmung. Sie dient zur Förderung des Absatzes der eigenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Zugleich soll sie die Nachfrager an das Unternehmen binden.
Ansatzpunkte sind:

(1) Finanzierung von Warenverkäufe
n oder Dienstleistungen

(a) in direkter Form durch Kreditgewährung (Einräumung von Lieferantenkrediten in den verschiedensten Formen zwischen den unterschiedlichen Stufen vom Produzenten über den Handel bis zum Endabnehmer);

(b) in indirekter Form durch Hilfestellung bei der Beschaffung notwendiger Finanzierungsmittel möglichst zu Vorzugskonditionen unter Einschaltung von Kreditinstituten (Beispiele: Investitionsgüterfinanzierung, Projektfinanzierung) durch Einschaltung von Banken bzw. Bankkonsortien; (Außenhandelsfinanzierung, Konsumgüterfinanzierung durch Teilzahlungskredite);

(c) durch Leasing im Investitions- und Konsumgüterbereich.


(2) Hilfestellung an Unternehmen nachgelagerter Stufen (z. B. des Groß- und Einzelhandels) zur Senkung des Kapitalbedarfs (Finanzierungsersatzmaßnahmen -) durch:

(a) Bereitstellung bestimmter Teile des betriebsnotwendigen Anlage- und/oder Umlaufvermögens,

(b) Finanzierung von Lieferantenkrediten, die vom Handel dem Endabnehmer gewährt werden müssen.


siehe Kundenfinanzierung

Siehe auch: Finanzierung

Siehe auch: Teilzahlungsfinanzierung

Absatzfinanzierung ist die Einräumung oder Vermittlung eines Kredites an den Kunden mit dem Ziel der Absatzförderung. Charakteristisch ist für die Absatzfinanzierung, dass die Finanzierungsleistung im direkten Zusammenhang mit einem Waren-und/oder Dienstleistungsgeschäft steht und i.d.R. die Lieferung der Ware bzw. die Erbringung der Dienstleitung vor der vertraglich vereinbarten Geldleistung durch den Kunden liegt. Die wichtigsten Absatzfinanzierungsinstrumente sind u.a. (vgl. Bieg, 1995, S. 6ff.; Wöhe/Bilstein, 1998, S. 232ff.):

1. Kurzfristige Absatzfinanzierung (Laufzeit 90 Jage)

- Lieferantenkredit, d.h. entweder besteht ein ausdrücklich vereinbartes Zahlungsziel (z.B. Begleichung der Rechnung nach 30 Tagen) oder der Lieferantenkredit wird unfreiwillig eingeräumt, da der Kunde seine Rechnung nicht oder nur schleppend bezahlt und der Lieferant keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergreifen kann.

- Wechselkredit, d.h. ein Kunde kann an Stelle der Barzahlung oder der Ausnutzung des Zahlungsziels die Akzeptierung eines Wechsels anbieten. Der Wechsel unterliegt als Wertpapier strengen gesetzlichen Vorschriften.

- Kreditkarte.

2. Mittel- und langfristige Absatzfinanzierung (Laufzeit > 90 Tage)

- Ratenkredit (= Teilzahlungskredit, Anschaffungsdarlehen), d.h. die Rückzahlung des Kredites erfolgt in festen monatlichen Raten nach einem vorher vereinbarten Tilgungsplan.

- Leasing.

3. Factoring und Forfactoring.

Weitere spezifische Erscheinungsformen der Absatzfinanzierung im Export (Exportfinanzierung) sind u.a. Dokumentenakkreditive, Rembours- und Negoziationskredite. Die Exportfinanzierung wird durch die staatlichen Exportförderungsinstrumente (Exportförderung) der Exportfinanzierungshilfe (ÄKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH) und der Exportkreditversichung (HERMES-Kreditversicherungs-AG) unterstützt (vgl. Büschgen, 1997, S. 36ff.).

 

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