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Kreditversicherung

Versicherung gegen das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Forderungsausfalls (Zinsen und oder Tilgungsbeträge), der einem Kreditgeber aus der Krediteinräumung entstehen kann. Die Ausgestaltung des Vertrages ist den Gegebenheiten des einzelnen Kreditgeschäfts angepaßt und bietet Schutz vor Forderungsausfällen und Vermögensschäden, stellt Bürgschaften und Garantien.

dient der Ausschaltung des Kreditrisikos. Man unterscheidet folgende Art: Waren-, Teilzahlungs-, Ausführkreditversicherung, Bürgschaften und Vertrauensschadensversicherung. Der Schaden tritt bei Illiquidität des Schuldners ein und ist in Höhe der Forderung abzüglich eines bestimmten Selbstbehalts gedeckt. Vor Übernahme des Kreditrisikos erfolgt durch den Versicherungsgeber eine Prüfung der Bonität des Schuldners.

Zweig der Versicherungswirtschaft, der sich mit der Sicherung gegen den Ausfall von Krediten, insbesondere von Warenkrediten, befaßt (auch als Delkredereversicherung bezeichnet). Sie wird vorzugsweise von darauf spezialisierten Versicherungsgesellschaft
en betrieben. Bei der Warenkreditversicherung geht es um den Ersatz der aus Warenlieferungen im weitesten Sinne resultierenden Forderungen des Versicherungsnehmers (Lieferanten), falls der Schuldner insolvent wird. Handelt es sich um Lieferungen an Kunden im Ausland, spricht man von Ausfuhr oder Exportkreditversicherung. Zu dem auch im Inlandsgeschäft vorhandenen wirtschaftlichen Insolvenzrisiko treten hier besondere politische Risiken. Zu ihrer Deckung werden staatliche Ausfuhrgarantien oder bürgschaften gewährt, deren Bearbeitung der Hermes KreditversicherungsAG und der Deutschen Revisions und TreuhandAG als Mandataren des Bundes obliegt. Die Versicherung von Bankkrediten ist verhältnismäßig selten und kommt am ehesten als Teilzahlungskreditversicherung vor, die sich auf Teilzahlungsverkäufe von Lieferanten und auf Teilzahlungskredite von Kreditinstituten (Teilzahlungskreditinstitute) bezieht (zu unterscheiden von der sog. Restschuldversicherung, bei der im Falle des Todes, möglicherweise auch der Erwerbsunfähigkeit des Schuldners, zu dessen Gunsten die noch offene Restschuld vom Versicherer bezahlt wird). Weitere Sparten der Kreditversicherung sind die Kautionsversicherung und die Vertrauensschadensversicherung.

 

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