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Exportkreditversicherung

[s.a. HERMES] Die Exportkreditversicherung (auch als Ausfuhr(risiko)versicherung und als Delkredereversicherung bezeichnet) stellt einen Oberbegriff für verschiedene Versicherungsarten dar und besichert die Exportrisiken des Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen.

Zur Absicherung der Exportkredit-/ Ausfuhrkreditrisiken können grundsätzlich private Kreditversicherer und staatliche Kreditversicherungen eingeschaltet werden (vgl. jahrmann, 1998, S. 332). Zu den privaten Ausfuhrkreditversicherungen zählen:

- die Hermes Kreditversicherungs-AG (Hamburg)

- die Allgemeine Kreditversicherungs-AG (Mainz)

- die Gerling Konzern Spezielle Kreditversicherungs-AG (Köln)

- die Züricher Kantons- und Kreditversicherungs-AG (Frankfurt) sowie

- Gothaer Credit (Köln).

Zu den staatlichen Ausfuhrkreditversicherungen gehören:

- die Hermes Kreditversicherungs-AG (Hamburg) sowie

- die PwC Deutsche Revision AG (vormals: C&L Deutsche Revision AG) (Hamburg).

Bei den staatlichem Versicherern handelt es sich (in Deutschland) um private Gesellschaften, die im Auftrag des Bundes tätig sind (Mandatare). HERMES
ist federführend vom Bund ermächtigt, alle die Ausfuhrgewährleistungen betreffenden Erklärungen im Namen, im Auftrag und für Rechnung des Bundes abzugeben und entgegenzunehmen. Deswegen hat sich in der Praxis die Bezeichnung »HERMES-Deckung« durchgesetzt. HERMES bietet aber auch Versicherungen auf eigene Rechnung an und ist insofern auch als privater Kreditversicherer tätig. Während HERMES federführend im Bereich der Ausfuhrgewährleistung tätig ist, agiert die PwC Deutsche Revision AG federführend im Bereich der Kapitalanlagebesicherung im Auftrag des Bundes.

Ein Vergleich der privaten und der staatlichen Versicherungen zeigt, dass die privatwirtschaftlichen Exportkreditversicherungen nur das Forderungsausfallrisiko des Exporteurs bei Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers decken. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch das Risiko des Zahlungsverzugs sowie bei Spezialanfertigungen das Fabrikationsrisiko des Exporteurs und dessen (Ersatz-)Forderungsrisiko bei Nichtabnahme der Ware in die Versicherung einbezogen werden. An Schäden ist der Versicherte regelmäßig mit einem so genannten Selbstbehalt (einer Selbstbeteiligung) beteiligt. Die privatwirtschaftlichen Exportkreditversicherungen decken insofern nur das wirtschaftliche Risiko in Ländern mit stabilen wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen ab. Die Deckung politischer Risiken (Länderrisiken) wird von den privaten Kreditversicherungsgesellschaften direkt in den Versicherungsbedingungen oder indirekt dadurch ausgeschlossen, dass Lieferungen an Importeure in bestimmte risikobehaftete Länder oder Ländergruppen nicht versichert werden. Ausgenommen ist Lloyd’s of London, wo von den so genannten Underwriters grundsätzlich alle ökonomischen und länderspezifischen Risiken versichert werden. Lloyds wird i.d.R. nur dann tätig, wenn die nationalen Kreditversicherer eine Versicherung nicht anbieten (internationales Subsidiari-tätsprinzip). Dies ist beispielsweise bei Kompensationsgeschäften der Fall.

Private Kreditversicherungsgesellschaften übernehmen in der Regel keine Wechselkursrisiken vom Exporteur. Verlragswährang für Versicherungssummen, Prämienzahlungen und Entschädigungsleistungen ist vielmehr (zumindest bei deutschen Anbietern von Warenkreditversicherungen) die Deutsche Mark (vgl. Häberle, 1998, S. 937f.).

Die Vorteile der Privatversicherer gegenüber der staatlichen Kreditversicherung bestehen in:

- meist geringeren Prämiensätzen

- ständiger intensiver Bonitätsüberwachung der Importeure

- schneller Entschädigung im Schadensfall.

Zudem bestehen beispielsweise für kleinere und mittlere Unternehmen Sonderdeckungsmöglichkeiten, wie die so genannte Europa-Police der Allgemeinen Kreditversi-cherungs-AG. Nachteilig allerdings sind:

- kurze Laufzeiten der abzusichernden Kredite

- hohe Selbstbeteiligungsquoten von 30%

- Ausschluss politischer Risiken

- Beschränkung auf stabile Länder (meist nur OECD-Länder) (vgl. Jahrmann, 1998, S. 333).

Die Bedeutung privatwirtschaftlicher Ausfuhrkreditversicherungen wird in Zukunft steigen, da sich der Bund aus der Absicherung kurzfristiger so genannter marktfähiger Risiken zurück zieht. Seit dem 1. Ok-

tober 1997 werden keine Deckungen mehr für wirtschaftliche Risiken aus kurzfristigen Geschäften bis zu zwei Jahren Kreditlaufzeit in ausgewählten OECD-Ländern übernommen (vgl. Häberle, 1998, S. 937).

 

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