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Kompensationsgeschäfte

sind eine Form von Verbundgeschäften, die vorwiegend im Osthandel auftritt. Dabei geht ein westlicher Exporteur bei Lieferung von Waren eine Verpflichtung zum Bezug von Ostblockware (Kompensation) ein. Im Unterschied zum Gegengeschäft gibt es jedoch nur einen Vertrag. Grund der Kompensation: Das Ostblockland will den Abfluß an Devisen für die West-Lieferung durch zugeschalteten eigenen Export wieder ausgleichen. Der westliche Exporteur bedient sich zum Verkauf der Ostware meist eines »Transiteurs«, der die Vermarktung der Ostware übernimmt. Diesem muß unter Umständen eine »Stützungszahlung« geleistet werden, um die Ostware auf dem westlichen Markt preislich konkurrenzfähig zu machen.

 

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