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Kompensationsgeschäft
Ausgleichsgeschäft:
1. im Bankwesen: Kompensation von entgegengerichteten Wertpapiergeschäften (Wertpapier) im Kundenauftrag, ohne an die Börse zu gehen.
2. Im Außenhandel hat die Devisenknappheit (Devisen) vieler Länder zu internationalen Warentauschgeschäften (Bartering) geführt.
Form der Zug um Zug-Abwicklung im Rahmen der Zahlungsbedingungen. Dabei können Formen unterschieden werden, bei denen die Zahlung nur teilweise (z.B. Inzahlungnahme von Gebrauchtware) oder gar nicht in Geldform erfolgt (z.B. Warentausch). Beides sind übliche Formen der Absatzunterstützung. Der Warentausch ist besonders im Außenhandel gebräuchlich. Er vollzieht sich als Naturaltausch, Dreiecksgeschäft, Gegengeschäft oder Parallelgeschäft.
(Tauschgeschäft, derivatives Switchgeschäft) Bezeichnung für Abwicklungen des Handelsverkehrs zwischen zwei Partnern auf der Basis Ware gegen Ware. Im internationalen Handel erreichen solche Geschäfte inzwischen nach Berechnungen der OECD eine Quote von 8% bis 10%. Hauptursachen für das starke Anwachsen seit 1980 sind die internationale Schuldenkrise, protektionistische Importregelungen, mangelnde Absatzorganisation auf den relevanten Absatzmärkten, zu hohe Fertigungskapazitäten.
Formen:
(1) Bartergeschäft: Wertgleicher Tausch von Waren oder/und Dienstleistungen zwischen zwei Partnern ohne Geldleistungen.
(2) Kompensationsgeschäft
(a) Vollkompensation
Gegengeschäft: Der Verkäufer einer Ware verpflichtet sich, die Gegenleistung nicht in Geldzahlungen aus dem Erlös der Ware sondern in wertgleichen Waren des Käufers zu akzeptieren. Das Gegengeschäft ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums abzuwickeln.
Kompensationsgeschäft mit Rückkaufsvereinbarung (Rückkaufsgeschäfte, Buy-back-Agreement). Der Käufer erhält eine Fertigungsanlage schlüsselfertig montiert, Rohre für Gaspipeline etc. geliefert. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Abnahme eines Teils der Produktion (z. B. Abnahme einer bestimmten Gasmenge) innerhalb eines künftigen Zeitraums.
(b) Teilkompensation
Der Lieferant verpflichtet sich, Waren in einem bestimmten Prozentsatz des ursprünglichen Lieferwerts abzunehmen. Der Rest wird durch den Abnehmer in Valuta beglichen.
Die originären Switchgeschäfte (Finanzswitchgeschäfte) werden im Gegensatz zu den derivativen Switchgeschäften (Waren-), Barter- oder Kompensationsgeschäften ohne Einschaltung eines Dritten abgewickelt.
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